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Steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungen endlich im Vermittlungsausschuss

(1.11.2011; upgedatet am 16.12.2012) Nachdem der Finanzausschuss Ende Juni dem von der Koalition eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden zugestimmt hatte, versagte der Bundesrat dem Vorhaben im Juli die Zustimmung (siehe Baulinks-Beitrag vom 30.6. bzw. 9.7.2011). Die Länder hatten insbesondere eine Gegenfinanzierung für die zu erwartenden Steuerausfälle gefordert. Daraufhin hat die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat zunächst nicht angerufen; jetzt möchte sie aber offenbar der steuerlichen Förderung energetischer Gebäudesanierungen wohl doch noch eine Chance geben - zur Freude vieler Verbände und Lobbyisten.

"Die Bundesregierung möchte der steuerlichen Förderung energetischer Gebäudesanierungen nun doch noch eine Chance geben. Diese Initiative begrüßen wir ausdrücklich." So kommentiert Haus & Grund-Präsident Rolf Kornemann den Beschluss des Bundeskabinetts vom 26.10.2011, in dieser Frage den Vermittlungsausschuss anzurufen.

Eine Frage der Richtgröße?

Kornemann spricht sich dafür aus, das nun anstehende Vermittlungsverfahren für Nachbesserungen zu nutzen. Nur dann werde das Gesetz tatsächlich den von Bund und Ländern gewünschten Effekt haben und umfangreiche Sanierungsbemühungen bei den Hauseigentümern auslösen. Die derzeit im Gesetz verlangten 85 Prozent Energieverbrauch im Vergleich zum heutigen Neubaustandard seien im sanierten Altbaubestand regelmäßig nicht zu erreichen. Kornemann schlug stattdessen eine Richtgröße von 115 Prozent Energieverbrauch vor. "Wenn die steuerliche Förderung wirklich einen Sanierungsanreiz für private Eigentümer bieten soll, müssen die strengen Anforderungen deutlich gesenkt werden. Nur dann sind sie realistisch und erfüllbar."

selbstnutzende Hauseigentümer mitnehmen

Zudem fordert Haus & Grund, den steuerlichen Anreiz auch für selbstnutzende Hauseigentümer zu öffnen, die nicht eine Komplettsanierung, sondern nur einzelne Maßnahmen vornehmen. "In der Realität wird das Gros der Eigentümer nur Einzelmaßnahmen durchführen können. Für mehr reichen bei den meisten die finanziellen Mittel nicht aus", sagte Kornemann.

als Chance nutzen

"Die Regierung hat die letzte Möglichkeit ergriffen, das Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden doch noch zu retten" - so reagierte Andreas Mattner, Präsident des ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss. Damit folge sie den engagiert vorgetragenen Forderungen der Verbände. "Nun muss auch ein Kompromiss gefunden werden, der das Ziel, über eine steuerliche Förderung Anreize für klimagerechte Investitionen in den Gebäudebestand zu geben, nicht aus den Augen verliert", so Mattner weiter.

"Bund und Länder müssen sich nun einigen, um die Rahmenbedingungen für die Erreichung der Klimaschutzziele der Regierung zu verbessern", erklärt Axel Gedaschko, Vorsitzender der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) und Präsident des GdW Bundesverbands. "Dabei muss den Ländern vor allem verdeutlicht werden, dass sie durch die Förderung keine Mindereinnahmen zu befürchten haben." Einem Gutachten des IW Köln zufolge würde eine steuerliche Förderung zu geringeren Steuerausfällen führen als von den Ländern befürchtet. Impulse für die lokale Bauwirtschaft könnten dagegen für zusätzliche Beschäftigung sorgen - siehe auch Nachbarbeitrag "KfW: Staatshaushalt profitiert bis zu fünffach von 'Förder-Euros'".

auch Mieter profitieren

Auch den Mietern sei mit der steuerlichen Förderung geholfen, wenn hierdurch die Modernisierungskosten sinken und Vermieter verstärkt energetisch modernisieren. "Die Mieter profitieren von der besseren Dämmung ihrer Wohnung und müssen weniger für Heizkosten aufbringen", sagt Lukas Siebenkotten, Direktor des Deutschen Mieterbunds. "Auch die Länder müssen ihrer Verantwortung gerecht werden und die Klimaschutzziele aktiv unterstützen. Nur mit gemeinsamen Anstrengungen aller Beteiligten kann die Energiewende erfolgreich werden."

keine Zeit mehr verlieren

Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), freut sich: "Mit der heutigen Anrufung des Vermittlungsausschusses ergreift die Bundesregierung endlich die Chance, ein für die Energiewende essentielles Gesetz doch noch zum Erfolg zu führen. Dabei gilt es keine Zeit mehr zu verlieren! In den vergangenen Monaten war bereits eine zunehmende Investitionszurückhaltung bei der Sanierung von Wohngebäuden zu beobachten. Diese Verunsicherung muss schnellstmöglich ein Ende haben. Das Mehr an Investitionen in die Gebäudesanierung wird die vermuteten Steuermindereinnahmen des Fiskus mehr als wett machen."

Update: Die steuerliche Förderung der Gebäudesanierung ist vom Tisch

Das über einjährige Vermittlungsverfahren zur steuerlichen Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden ist beendet. Betroffe­ne Verbände zeigen sich enttäuscht - siehe Baulinks-Beitrag vom 16.12.2012.

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