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Effiziente Umwälzpumpe und hydraulischer Abgleich für Förderung unumgänglich

(28.8.2011) Zur Erinnerung: Ab dem 1. September 2011 ist der Einbau einer effizienten Umwälzpumpe und der hydraulische Abgleich des Heizsystems Voraussetzung für Zuschüsse aus dem Marktanreizprogramm.

„Ähnlich wie das Herz im Blutkreislauf hält die Umwälzpumpe den Heizkreislauf in Schwung. Sie sorgt dafür, dass das vom Heizungskessel erwärmte Wasser durch die Heizungsrohre auch bis zum letzten Heizkörper gelangt. Wird das Heizungssystem zusätzlich hydraulisch abgeglichen, kann ein noch größerer Effizienzgewinn erzielt werden“, erläutert Dr. Arnold Wallraff, Präsident des BAFA.

Ab dem 1. September 2011 werden also Zuschüsse beispielsweise für eine neu installierte Pelletheizung oder eine effiziente Wärmepumpe nur bewilligt, wenn nachgewiesen werden ...

  • der Einbau einer effizienten Umwälzpumpe und
  • die Durchführung des hydraulischen Abgleichs.

Der hydraulische Abgleich stimmt die Komponenten des Heizungssystems von der Umwälzpumpe über die Leitungsrohre bis hin zu den Radiatoren aufeinander ab. So wird sichergestellt, dass das System möglichst wenig Wärmeenergie verliert und mit hoher Effizienz aber ohne Komfortverlust optimal läuft.

Die gleiche Anforderung gilt für Solarkollektoranlagen, wenn gleichzeitig ein Kesseltausch vorgenommen wird, d.h. wenn ein Nicht-Brennwertkessel gegen einen Brennwertkessel ausgetauscht wird.

Die neue Fördervoraussetzung gilt für alle Anträge, die ab dem 1. September 2011 beim BAFA eingehen. Nicht entscheidend ist der Inbetriebnahmezeitpunkt der Anlage. Als Nachweis erkennt das BAFA die Rechnung des Fachunternehmers an, aus der Hersteller und Typ der Umwälzpumpe sowie die Durchführung des hydraulischen Abgleichs als eigene Rechnungsposition hervorgehen. Privatpersonen reichen diese Rechnung zusammen mit dem Antragsformular nach Inbetriebnahme der Pelletheizung oder der Wärmepumpe beim BAFA ein.

Unter bafa.de > Energie > Erneuerbare Energien > Biomasse findet sich eine Liste besonders effizienter Umwälzpumpen der Effizienzklasse A, die generell anerkannt werden. Einige Pelletkessel und Wärmepumpen haben bereits heute Pumpen eingebaut, die der Effizienzklasse A entsprechen. In diesem Fall genügt dem BAFA die Angabe von Kesselhersteller und Kesseltyp auf der Rechnung als Nachweis für die effiziente Umwälzpumpe.

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