Baulinks -> Redaktion  || < älter 2011/1318 jünger > >>|  

Feuerschutzvorhänge erstmals mit Allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung (AbZ)

(17.8.2011) Viel Zeit soll sich zukünftig beim Einbau von Feuerschutzvorhängen sparen lassen, denn zum ersten Mal in Deutschland erteilte das Deutsche Institut für Bautechnik eine Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ) für ein solches Produkt. Die Feuerschutzvorhänge vom Typ BSV 55 der Clauss Markisen Projekt GmbH (CM) können nun mit der Feuerwiderstandsklasse E90 ohne individuelles Zulassungsverfahren eingebaut werden. Die AbZ mit der Nummer Z-6.60-2116 gilt ...

  • bis zu einer Breite von fünf Metern und
  • bis zu  einer Höhe von vier Metern.

Aber auch für größere Anlagen von CM dürfte die Zustimmung im Einzelfall nun einfacher zu erreichen sein. Bisher war mit dem Einbau von Feuerschutzvorhängen ein zeit- und kostenintensives Antragsverfahren bei der jeweiligen Landesbauaufsichtsbehörde verbunden gewesen. Teilweise konnte sich dieses über zwei Jahre und länger hinziehen. Eine Genehmigung war mitunter nur durch Vorlage eines Gutachtens einer Materialprüfanstalt zu bekommen.

zur Erinnerung: Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen werden für Bauprodukte und Bauarten erteilt, die nicht in der Bauregelliste erfasst sind. Sie weisen die zuverlässige Verwendbarkeit von Bauprodukten - zum Beispiel als Feuerschutzvorhang - nach.

Weitere Informationen zu Feuerschutzvorhängen können per E-Mail an Clauss Markisen angefordert werden.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

ausgewählte weitere Meldungen

Impressum | Datenschutz © 1997-2024 BauSites GmbH