Dr. Hahn ist zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO)
(17.8.2011) Als erstes Branchenunternehmen erhielt der Mönchengladbacher Türbandhersteller Dr. Hahn von der Zollverwaltung die Bescheinigung als "Authorised Economic Operator" der höchsten Kategorie "Zollrechtliche Vereinfachungen/Sicherheit" (AEO F). Damit werden Lieferungen aus den Werken des Unternehmens bei der Zollabwicklung in einem vereinfachten Verfahren abgewickelt.
Rechtsfigur AEO
Mit zunehmender Internationalisierung sind umfangreiche Wechselbeziehungen zwischen Unternehmen in Europa und der ganzen Welt zur Regel geworden. Da verwundert es nicht, dass auch das Zollrecht diesem Umstand angepasst wurde. Es wurde die Rechtsfigur des „Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO)“ erschaffen. Ziel dieser Maßnahme ist, dass sich alle in der internationalen Lieferkette eingebundenen Unternehmen als sichere und vertrauenswürdige Unternehmen auszeichnen lassen können. Für einen Produzenten wie Dr. Hahn, der etwa 70% seines Umsatzes außerhalb Deutschlands macht, ist die Beschäftigung mit dieser Thematik zwingend.
Sicherheitsrelevante Investitionen waren notwendig
„Bis es zur Erteilung des Zertifikats kam, waren viele Fragen zu beantworten und auch einige sicherheitsrelevante Investitionen in den Werken Wickrath und Erkelenz zu tätigen“, erläutert Andreas Hasler, Projektverantwortlicher und Innendienstleiter bei Dr. Hahn. So wurden zum Beispiel Kameras installiert und Zutrittskontrollen eingerichtet, damit nur legitimierte Personen auf das Gelände gelangen. Auch Verfahren und Abläufe kamen auf den Prüfstand und wurden den Anforderungen der Behörden angepasst.
Darüber hinaus mussten detaillierte Kenntnisse der zentralen Zollvorschriften sowie Sicherheitsmaßnahmen der physischen Art nachgewiesen werden, um den Zugriff auf Unternehmensdaten und Waren zu erschweren. Die reibungslos funktionierende Logistik und Organisation im Unternehmen ist künftig zu dokumentieren.
Als Lohn für die Mühe ergeben sich verschiedene Vorteile für Dr. Hahn:
- Anträge von zollrechtlichen Bewilligungen werden einfacher.
- Der Umfang des Datensatzes bei der Vorabmeldung zur Ein- und Ausfuhr von Waren wird reduziert.
- Erwähnenswert ist auch eine geringere Kontrolldichte bei Zollabfertigungen und Betriebsprüfungen, schließlich hat ein AEO seine Zuverlässigkeit bewiesen und dokumentiert, so dass er mit weniger Kontrollen belohnt wird.
Gütesiegel für zertifizierte Unternehmen
Nicht zu vergessen: Das Zertifikat zeichnet Dr. Hahn als sicheres Mitglied der Lieferkette aus. Dieses Gütesiegel hat über den Bereich des Zollrechts hinaus Wirkung. „Wir erwarten“, so Hasler, „dass zertifizierte Unternehmen bevorzugt Verträge mit anderen AEOs abschließen wollen, um keine Sicherheitslücke zu riskieren.“
Weitere Informationen zu Türbändern können per E-Mail an Dr. Hahn angefordert werden.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
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