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ifz info zu Türen in Flucht- oder Rettungswegen

(2.8.2011; Download-Link zuletzt am 21.11.2015 angepasst.) Das ift Rosenheim empfiehlt Planern, Architekten und Behörden Notausgangs- bzw. Paniktüren nach Produktnormen wie beispielsweise der EN 14351-1 auszuschreiben. Denn Fluchttüren müssen besonderen Sicherheitsanforderungen gerecht werden, die der Planer definieren muss.

Eine Notausgangs- bzw. Paniktür ist der umgangssprachliche Ausdruck für Türen in Flucht- oder Rettungswegen. Sie funktionieren nur im Zusammenspiel aus Türblatt, Zarge und Beschlagteilen. Bei der Planung müssen Einflüsse aus der „individuellen“ Einbausituation berücksichtigen werden.

Das ifz Rosenheim hat dazu die ifz info TU-06/1 veröffentlicht, welche die Frage beantwortet, auf welcher Grundlage Notausgangstüren bzw. Paniktüren funktionieren müssen und welche Rolle einzelne Teile wie Türblatt, Zarge und Beschläge sowie der Einfluss der Montage in Flucht- und Rettungswegen spielen. Ebenso werden geltende Anforderungen und Normen beschrieben und was bereits bei der Planung berücksichtigt werden muss.

Fähigkeit zur Freigabe

Aktuell hat das ift Rosenheim auch ein Messgerät entwickelt, mit dem bei Fluchttüren die so genannte „Fähigkeit zur Freigabe“ gemessen und bescheinigt werden kann. Diese Bescheinigung ist neben der Funktionstauglichkeit der montierten Tür eine wichtige Voraussetzung für ordnungsgemäße, mängelfreie Bauabnahme und eine Absicherung bei Haftungsfragen.

Die ifz info TU-06/1 „Türen in Flucht- und Rettungswegen“ ist kostenlos als PDF-Dokument abrufbar.

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