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Bayern verschärft Anforderungen im Straßenbau

(17.7.2011) Schotterhersteller, die sich im Freistaat Bayern um öffentliche Aufträge im Straßenbau bemühen, stehen jetzt vor sehr viel höheren qualitativen Hürden. Zur Investition in neue Anlagentechnik gibt es allerdings eine günstigere Alternative: die Zumischung gewaschener Quarzsande.

Der Winter 2009/2010 war frostig und lang, und in Bayern lagen die Temperaturen noch unter dem Bundesdurchschnitt. Als sich Schnee und Eis verzogen hatten, zeigte sich das Ausmaß der Straßenschäden: Die Behörden stellten vielerorts erhebliche Hebungen und Risse in den Fahrbahndecken fest. Die von hydraulischen Vorgängen im Unterbau verursachten Schäden zeigten sich auch bei Straßen neueren Baujahrs.

Die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Inneren reagierte. Sie erließ eine neue, sehr viel striktere Verordnung für Hersteller von Schotter für Frostschutz- und Schottertragschichten. Die Bekanntmachung vom 31. März 2010 betrifft die „Änderung und Ergänzung der Technischen Lieferbedingungen für Baustoffgemische und Böden zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau, Ausgabe 2004/Fassung 2007, TL SoB-StB 04“. Damit folgt Bayern dem Vorbild seines Nachbarn Thüringen, der die Anforderungen bereits vor einigen Jahren verschärft hat.

Bei Ausschreibungen der öffentlichen Hand in Bayern ist die neue Verordnung heute von Zulieferern zu beachten. Die Anforderungen sind hoch. Sie umfassen einen Zertrümmerungsversuch mit den Baustoffgemischen und die Bestimmung der Wasserdurchlässigkeit der zertrümmerten Gemische. Letztere muss jetzt weit über den Werten liegen, wie sie beispielsweise die Autobahndirektion Nordbayern fordert. Der Feinanteil darf sowohl nach der Zertrümmerung als auch im eingebauten Zustand 7,0 Massenprozent nicht überschreiten – was die bisherige Vorgabe bis um ein Fünfzigfaches übersteigt.

Damit steht zu befürchten, dass zur Feinteilnachbildung neigende Gesteine und sandreiche Gemische - wie etwa Kalkstein, Granit und Dolomit - den neuen Vorgaben schwer gerecht werden können. Schätzungen zufolge verfügen heute nur etwa 40 Prozent der Schotterhersteller über eine entsprechende Aufbereitungstechnik. Für die übrigen Betriebe stellt sich die Frage, ob sie ihre Anlagen aufrüsten, um nicht von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen zu bleiben. Ein kurzfristiger Einbau neuer Technik wäre allerdings mit einer enormen Investition verbunden - was die zurzeit erzielten Verkaufserlöse kaum rechtfertigen.

Doch es gibt eine praktikable und wirksame Alternative: die Zumischung von sauber gewaschenen Quarzsanden in einer Größenordnung von bis zu 15 Prozent. Diese siliziumhaltigen Natursande haben eine hohe Abriebfestigkeit und verringern den Feinanteil im Ausgangsmaterial. Die Wellmersdorfer Sande beispielsweise erfüllen seit Jahren die erhöhten Anforderungen der Deutschen Bahn, und sie werden von den führenden Korngemischherstellern in der Region eingesetzt, wie der Basalt AG, der Debus & Dinkel-Gruppe mit ihren Steinbrüchen Serkendorf und Hüttengrund sowie den Hartsteinwerken Schicker OHG. Franz Hebentanz, Geschäftsführer der Quarzsandwerk Wellmersdorf GmbH & Co. KG, erklärt in diesem Kontext: „Unser Werk produziert jährlich mehrere hunderttausend Tonnen sehr sauber gewaschene und klassierte Quarzsande. Daher sind wir in der Lage, diese Sande kostengünstig anzubieten.“

Für schwach wasserdurchlässige Schottertragschichten (Korngemisch 1) stellt das Quarzsandwerk in Neustadt bei Coburg in Oberfranken einen feinstkörnigen Quarzsand in der Körnung 0,1–0,6 mm her, für wasserdurchlässige Frostschutzschichten (Korngemisch 2) einen sehr sauberen Quarzsand in der Körnung 0,1–2,0 mm. Für beide kann die Quarzsandwerk Wellmersdorf GmbH & Co. KG ein Gutachten der TÜV Rheinland LGA Bautechnik vorweisen.

Jens Rathgeber, Regionalleiter Mineralische Rohstoffe Rhein-Main-Donau der CEMEX Kies & Splitt GmbH: „Für Schotterhersteller ist die Zumischung unserer Quarzsande eine preisgünstige und einfache Möglichkeit, ihr Produkt den neuen Standards anzupassen und damit die Forderungen der bayerischen Baubehörde zu erfüllen.“

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