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Kommunen in BW können Landesförderprogramm Klimaschutz-Plus wieder vollständig nutzen

(14.7.2011) Wie die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH aktuell mitgeteilt hat, können Kommunen in Baden-Württemberg ab sofort wieder alle drei Programmteile des Landesförderprogramms Klimaschutz-Plus in Anspruch nehmen. So gibt es z.B. seit dem 5. Juli neue Fördergelder aus dem Kommunalen Beratungsprogramm. Finanziell unterstützt werden damit z.B. ...

  • Energiesparprojekte an Schulen und Kindergärten,
  • die Gründung neuer regionaler Energieagenturen,
  • die Teilnahme am European Energy Award und
  • Energiediagnosen für kommunale Nichtwohngebäude.

Zu den geförderten Schulprojekten

...  zählen Unterrichtseinheiten zum Standby-Verbrauch von elektrischen Geräten oder so genannte Fifty-fifty-Projekte. Dies sind Projekte, bei denen ein Teil der durch Verhaltensänderungen bewirkten Energiekosteneinsparungen bei der Schule verbleibt.

Antragsschluss ist der 30. November. Die Fördervoraussetzungen und die Höhe der Förderung haben sich nicht geändert.

Für das kommunale CO₂-Minderungsprogramm

..., das im Mai gestartet ist, hat das Umweltministerium die Antragsfrist bis zum 31. Oktober verlängert. Hier werden investive Maßnahmen an kommunalen Nichtwohngebäuden unterstützt. Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an der CO₂-Minderung; besonders aktive Kommunen erhalten eine Bonusförderung.

Der Programmteil „Modellprojekte“

... steht für besonders innovative und mit Mehrkosten behaftete Vorhaben nach wie vor zur Verfügung. Unterstützt wird der Einsatz innovativer Techniken, die die Energieeinsparung, rationelle Energienutzung und Nutzung erneuerbarer Energien vorantreiben.

Die Landesenergieagentur KEA in Karlsruhe nimmt die Anträge entgegen. Die aktuellen Förderbedingungen und Antragsformulare gibt es unter klimaschutz-plus.baden-wuerttemberg.de.

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