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Unlautere Garantieversprechen von 5 PV-Modulherstellern abgemahnt

(22.5.2011) Bis zu 30 Jahre lang sollen Photovoltaik-Module nach den Versprechungen einiger Hersteller garantiert maximalen Ertrag aus der Sonnenenergie einfahren. Wer in diesem Zeitraum jedoch Produktfehler oder Minderleistung reklamieren will, dem ist die Garantieleistung keinesfalls sicher. Die Verbraucherzentrale NRW hat fünf der Marktführer der Modul-Branche jetzt wegen ihres Kleingedruckten abgemahnt.

Der Markt boomt

Sinkende Anlagenpreise, eine gesetzlich geregelte Vergütung für jede Kilowattstunde Strom, die der Erzeuger ins öffentliche Netz einspeist, und nicht zuletzt die aktuelle Diskussion um den Atomkraft-Ausstieg lassen Photovoltaik (PV) als Hoffnungsträger-Technologie erstrahlen. Allein im ersten Quartal 2011 erzeugten PV-Anlagen hierzulande so viel Strom, wie für die Versorgung aller Haushalte in München und Köln erforderlich ist. Rund 700.000 Photovoltaik-Module nutzen bereits auf Ein- und Mehrfamilienhäusern die Energie der Sonne zur Stromerzeugung - Tendenz steigend; siehe zur Erinnerung den Beitrag "249.000 neue Photovoltaikanlagen 2010" vom 25.4.2011. Mit langjährigen Leistungsgarantien befeuert das Marketing von Modulherstellern und Installateuren die Kaufentscheidung von Hausbesitzern. Versprochen wird ein maximaler Stromertrag dank optimaler Leistung der Module auf dem Dach:

  • Bis zu 30 Jahre wollen sie für Mindestleistungen ihrer PV-Module geradestehen,
  • für bis zu zehn Jahre garantieren sie, dass Module über die zweijährige gesetzliche Gewährleistung hinaus frei von Fehlern in Material und Verarbeitung sind.

Für Neukunden, die sich auf die Sonnenseite der Stromproduktion begeben wollen, zwei zentrale Versprechen, da sie den Stromertrag und die Investitionskosten der PV-Anlage absichern.

Kosten machen Garantieversprechen zur Nullnummer

"Doch wenig sonnig sind die Aussichten für Anlagen-Besitzer, die ihre Garantieansprüche im Fall der Fälle in der Praxis durchsetzen wollen", berichtet NRW-Verbraucherzentralenvorstand Klaus Müller von Schatten im Kleingedruckten der fünf Branchen-Riesen

"So werden in den Garantiebedingungen etwa alle Abwicklungskosten auf den Verbraucher abgewälzt. Im Klartext heißt das: Kosten für die Prüfung durch einen Fachmann vor Ort, für den Ausbau, Transport und die Prüfung durch ein Prüfinstitut sowie für den Transport und den Einbau neuer Module hat der Kunde zu tragen", konstatiert er bei der Durchsetzung von Garantieansprüchen tiefe Sonnenfinsternis: "Angesichts der zu erwartenden hohen Kosten hierfür verkommt das Garantieversprechen zur Nullnummer."

Zudem: Drei Unternehmen (Yingli, Mitsubishi und Bosch) behalten sich in den Klauseln vor, nach eigenem Ermessen zu entscheiden, ob ein Garantiefall bzw. Ausschlussgründe vorliegen oder nicht. "Es lässt sich jedoch stets technisch nach- und beweisen, ob es sich um Material- oder Verarbeitungsfehler bzw. eine Minderleistung handelt", rügt Müller dieses Vetorecht, das Willkür des Garanten in den Garantiebedingungen Tür und Tor öffnet.

Restwerterstattung von einer Leistungsgarantie weit entfernt

Im Garantiefall wollen alle Unternehmen nach eigenem Ermessen über die konkrete Leistung für den Kunden befinden: So soll bei drei Unternehmen (Trina, Solar World und Bosch) nur der Kaufpreis bzw. Restwert des mangelhaften Moduls erstattet, jedoch keine Entschädigung für die geringere Leistung der Anlage aufgrund des mangelhaften Moduls gezahlt werden. "Eine Restwerterstattung ist von einer Leistungsgarantie jedoch weit entfernt", rechnet der NRW-Verbraucherzentralenvorstand vor, "denn der Restwert des Moduls ist wesentlich geringer als der Betrag, der dem Eigentümer an verlorener Einspeisevergütung bzw. eingesparten Stromkosten entgeht, wenn die Anlage nicht für den garantierten Zeitraum die maximale Leistung erbringt."

Nicht zuletzt droht Garantieansprüchen durch unzulässige Fristen ein Schattendasein. Denn zum einen knüpfen die Hersteller diese an - nach Auffassung der Verbraucherzentrale NRW - eindeutig intransparente Begriffe wie etwa "Umstände" oder "Auftreten des Ereignisses, welches die Ansprüche auslöst". Zum anderen können Verbraucher mögliche Fehler innerhalb der unangemessen kurzen Fristen von teilweise nur zehn Tagen gar nicht eindeutig feststellen. Auch dass der Garantiefall per Einschreiben oder gar in englischer Sprache gemeldet werden soll, lässt die Chance zur Durchsetzung von Kundenrechten wenig verbraucherfreundlich erstrahlen.

Verbraucherzentrale hat fünf Marktführer abgemahnt

Weil sich beim Check des Kleingedruckten der Eindruck aufdrängte, dass es Hersteller mit ihren Garantieversprechen nicht wirklich ernst meinen, hat die Verbraucherzentrale NRW die fünf Marktführer hierzulande abgemahnt: Beanstandete Klauseln in neuen Verträgen nicht mehr zu verwenden oder sich bei Altverträgen nicht mehr darauf zu berufen, so die Aufforderung. Die Reaktionen hierauf zeigen Licht und Schatten:

  • Mitsubishi hat eine Teil-Unterlassungserklärung abgegeben.
  • Solar World, Yingli sowie Bosch haben zwar Änderungen angekündigt, aber keine Bereitschaft zur Abgabe einer Unterlassungserklärung signalisiert.
  • Trina Solar verharrt trotz massiver Verstöße bislang regungslos im Schatten der chinesischen Mauern des Unternehmenssitzes.

"Die Verbraucherzentrale NRW wird jetzt alle noch offenen Beanstandungen gerichtlich klären lassen", kündigte Klaus Müller an, für mehr Verbraucherrechte im expandierenden Markt der Nutzung erneuerbarer Energien kämpfen zu wollen, "denn es steht zu befürchten, dass strittige Garantiefälle künftig zunehmen, wenn immer mehr PV-Anlagen aus dem aktuellen Boom in die Jahre kommen und anfälliger werden."

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