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ARGE Baurecht: Bauherren haben Anspruch auf geruchsneutralen Bodenbelag

(16.5.2011) PVC-Böden erfreuen sich in jüngster Zeit wachsender Beliebtheit. Weil sie außerordentlich haltbar und in der Optik kaum von Laminat oder anderen Holzböden zu unterscheiden sind, werden sie auch gerne von privaten Bauherren für die Ausstattung ihres neuen Hauses gewählt. Allerdings sorgen diese Böden inzwischen auch für baurechtliche Auseinandersetzungen.

Von PVC-Böden können erhebliche Geruchsbelästigungen ausgehen. Das Problem entsteht, weil der PVC- Boden die in Beton und Estrich eines Neubaus noch vorhandene Restfeuchtigkeit nicht entweichen lässt. Dadurch kommt es zu einer chemischen Reaktion zwischen der Restfeuchte, dem Kleber und dem PVC. Und das, so die ARGE Baurecht, ist ein Mangel, den der Bauherr nicht akzeptieren muss. Unabhängig davon, ob ein Verlegefehler vorliegt oder das Material selbst die Ursache für die spätere Geruchsbelästigung ist, hat der Bauherr einen Gewährleistungsanspruch: Der Unternehmer schuldet die Verlegung eines mangelfreien, in diesem Falle also eines geruchsneutralen Bodens.

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