Baulinks -> Redaktion  || < älter 2011/0747 jünger > >>|  

Brummendes Ärgernis: Wohnungseigentümer musste Klimaanlage entfernen

(2.5.2011) Im Sommer kommt es immer wieder zu Interessenkonflikten zwischen Nachbarn, wenn Klimatechnik installaiert werden soll. Dabei ist klar, dass eine elektrisch betriebene Klimaanlage etwa durch ihre Betriebsgeräusche andere Hausbewohner nicht nachhaltig in ihrer Ruhe stören darf. (Oberlandesgericht Düsseldorf, Aktenzeichen I-3 Wx 179/09)

Der Fall: Eine Wohnanlage, die sich in einem historischen Gebäude befindet, besteht aus 14 Wohnungen und drei Gewerbeeinheiten. Einer der Eigentümer ließ nun an der Außenfassade im Innenhof eine Klimaanlage anbringen. Als Ort wurde eine Mauer unmittelbar unter der Überdachung seiner Terrasse gewählt. Das gefiel Nachbarn in dieser Form gar nicht: Erstens passe das Gerät optisch nicht zu der Fassade, zweitens seien die Geräuschemissionen „kaum auszuhalten“ - schon gar nicht nachts, wenn man schlafen wolle.

Das Urteil: Die umstrittene Klimaanlage, so entschied die Justiz, habe nicht die Zustimmung der Wohnungseigentümer erhalten und müsse deswegen unverzüglich beseitigt werden, da es sich grundsätzlich um eine genehmigungspflichtige bauliche Veränderung handele. Das zumutbare Ausmaß an Geräuschbelästigung sei nach Angabe eines Sachverständigen zudem überschritten worden. Dem „Bauherrn“ wurde aufgegeben, das Gerät selbst zu entfernen bzw. entfernen zu lassen.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

ausgewählte weitere Meldungen:

Impressum | Datenschutz © 1997-2024 BauSites GmbH