Baulinks -> Redaktion  || < älter 2011/0633 jünger > >>|  

Holzöfen: Auf Emissionswerte und CE-Kennzeichnung achten

(8.4.2011) Angesichts steigender Öl- und Gaspreise werden Holzöfen immer beliebter. Doch rund 97 Prozent der Staubabgase älterer Anlagen bestehen aus gesundheitsgefährdendem Feinstaub, so das Fraunhofer-Institut für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik UMSICHT. Demnach ist die Gesamtmenge des Feinstaubs aus Holzöfen mittlerweile höher als die aus Auspuffrohren aller Diesel-Pkw und Lkw.

Mit der zweiten Stufe der Bundesimmissionsschutzverordnung ab 2015 gelten auch strengere Grenzwerte für Neugeräte. Darüber hinaus müssen Altanlagen mit Filtertechnik nachgerüstet werden. "Verbraucher, die in den nächsten Monaten einen Holzofen anschaffen, sollten darauf achten, dass er höchstens 0,04 Gramm Staub und 1,25 Gramm CO pro Kubikmeter Abgas emittiert und somit bereits die Stufe 2 erfüllt", rät Reiner Verbert. Der Spezialist für Feuerungsanlagen bei TÜV Rheinland weist zudem darauf hin, dass für modernste Pelletöfen sogar ab dem 31. Dezember 2014 noch strengere Richtlinien gelten:

  • 0,03 g/m³ Staub und
  • 0,25 g/m³ CO.

Vor Ofen-Erwerb Schornsteinfeger konsultieren

Vor dem Kauf eines neuen Ofens sollten Verbraucher in jedem Fall mit ihrem Bezirksschornsteinfeger sprechen. Denn für einen hohen Wirkungsgrad und niedrige Emissionen kommt es auch auf die richtige Belüftung und die baulichen Voraussetzungen des Schornsteins an. Nach Aufstellung der Anlage nimmt der Kaminkehrer die Anlage ohnehin ab und überprüft die Abgaswege. "Wer vor dem Kauf den Dialog sucht, vermeidet böse Überraschungen: z.B. dass das gewünschte Modell gar nicht geeignet ist", erklärt Reiner Verbert. Auch vor der Nachrüstung von Altanlagen mit Filtertechnik ist ein Gespräch mit dem Schornsteinfeger zu empfehlen. Ohne eine Sanierung werden solche 'Stinker' ab 2014 stufenweise stillgelegt.

Beim Neukauf eines Holzofens sollten Verbraucher zudem auf die CE-Kennzeichnung nach der DIN-Norm EN 13240 achten. Alle Hersteller in Europa müssen ihre Geräte einer Erstprüfung durch eine anerkannte Stelle wie TÜV Rheinland unterziehen und dabei auch für ihre Produktion strenge Qualitätssicherungsmaßnahmen nachweisen. Nach der Erstprüfung dürfen sie die CE-Kennzeichnung führen und erhalten einen Nachweis, in dem die Emissionswerte dokumentiert sind. "Bevor sie sich für ein bestimmtes Modell entscheiden, sollten sich Verbraucher die Erstprüfung mit dem Nachweis der Einhaltung der Emissionswerte des Holzofens vorlegen lassen", empfiehlt der TÜV Rheinland-Experte. So stellen sie sicher, dass sie eine moderne Anlage erwerben, mit der sie in den nächsten Jahren umweltbewusst und kostengünstig heizen.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

ausgewählte weitere Meldungen:

Impressum | Datenschutz © 1997-2024 BauSites GmbH