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Systaic zahlungsunfähig und überschuldet: Insolvenzverfahren eröffnet

(7.3.2011; BAU-Bericht) Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf eingetragenen Systaic AG, Systaic cells GmbH sowie Systaic Technologies GmbH wurde wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 1.3.2011 das Insolvenzverfahren eröffnet.

Zum Insolvenzverwalter wurde ernannt...

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

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zur Erinnerung: "Energiedach" von Systaic AG - siehe auch Beitrag "Energiedach mit dem Innovationspreis Architektur und Bauwesen ausgezeichnet" vom 24.1.2008.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 29.03.2011 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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