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Stiftung Umweltenergierecht gegründet

(6.3.2011) Über 40 Stifterinnen und Stifter haben am 1. März 2011 die Stiftung Umweltenergierecht gegründet. Zweck der Stiftung Umweltenergierecht ist die Förderung der Wissenschaft auf den Gebieten des Umweltenergierechts, des Klimaschutzrechts und des Rechts der Nachhaltigkeit der Energieversorgung auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene. Die neue rechtswissenschaftliche Einrichtung will damit einen Beitrag leisten, um einen Rechtsrahmen für eine nachhaltige und effiziente Energieversorgung aus Erneuerbaren Energien zu ermöglichen.

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v.l.n.r.: Bernhard Weber für den Stifter SunPower, Fabian Pause, Notar Dr. Wolf Löffler, Rechtsanwalt Dr. Jörg Hofmann als Vertreter von 41 weiteren Stifterinnen und Stiftern, Thorsten Müller, Dr. Thomas E. Banning, Vorstandsvorsitzender des Stifters Naturstrom AG

Die Planungen der Bundesregierung und der Europäischen Kommission zur Reduktion der Treibhausgasemissionen können nur mit grundlegenden Veränderungen der Energieversorgung erreicht werden. Verschiedene Gutachten und Studien zeigen Wege auf, wie die politischen Ziele technisch und wirtschaftlich realisiert werden können. Dazu ist eine umfassende Änderung des für die Energienutzung relevanten Rechtsrahmens erforderlich. Die Stiftung Umweltenergierecht will diesen Prozess aus rechtswissenschaftlicher Sicht zielgerichtet vorbereiten und begleiten. Damit soll ermöglicht werden, dass grundlegende Fragen des anstehenden Transformationsprozesses frühzeitig analysiert und konkrete Regelungsvorschläge erarbeitet werden können. "Die zahlreichen Gesetzgebungsverfahren zu Erneuerbaren Energien und Energieeffizienz im Bund, den einzelnen Ländern sowie in Europa verdeutlichen die Aktualität und Notwendigkeit der Forschung zum Umweltenergierecht", unterstreicht Thorsten Müller, Vorsitzender des Vorstandes der Stiftung Umweltenergierecht und Leiter der Forschungsstelle Umweltenergierecht der Universität Würzburg.

Die Stiftung Umweltenergierecht wurde am 1.3. durch Unterzeichnung und notarielle Beglaubigung der Stiftungsurkunde gegründet. Zu den 45 Gründungsstifterinnen und Gründungsstiftern zählen Privatpersonen, Unternehmen sowie Verbände aus den Bereichen der Energieeffizienz und aller Sparten der Erneuerbaren Energien. Zweck der gemeinnützigen Stiftung ist es, die Wissenschaft auf den Gebieten ...

  • des Umweltenergierechts,
  • des Klimaschutzrechts und
  • des Rechts der Nachhaltigkeit der Energieversorgung

... auf nationaler, supranationaler und internationaler Ebene zu fördern, um den Rechtsrahmen für eine nachhaltige und effiziente Energieversorgung aus Erneuerbaren Energien zu gestalten. Als weiterer Gründungsvorstand wurde Fabian Pause berufen, der seit 2007 Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Forschungsstelle Umweltenergierecht ist. Den Vorsitz des Stiftungsrates übernahm Prof. Dr. Helmuth Schulze-Fielitz.

Die Stiftung will ihre Forschung in drei Themenfelder gliedern:

  • die Transformation der Elektrizitätsversorgung,
  • Regenerative und effiziente Wärme- und Kälteversorgung sowie
  • Nachhaltigkeit in Mobilität und Transport.

Diese Themenfelder verknüpfen die fünf Forschungsgebiete Erneuerbare Energien, Energiereduktion und -effizienz, Energieinfrastruktur, Europa sowie Internationales und Rechtsvergleichung. "Mit diesem Forschungsansatz ist es möglich, die Zusammenhänge und Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Klimaschutzmaßnahmen sowie Regelungsbereichen zu erfassen und alle Instrumente zu einem in sich stimmigen Instrumentenverbund fortzuentwickeln. So kann Klimaschutz möglichst effektiv und gleichzeitig effizient erfolgen", führt Müller aus.

Die Gründung der Stiftung Umweltenergierecht versteht sich als ein erster Schritt, die Forschung zum Umweltenergierecht zu verstetigen und zu intensivieren. "Selbstverständlich ist es auch weiterhin möglich, Stifterin oder Stifter zu werden oder die Forschung durch Spenden zu unterstützen", unterstreicht Fabian Pause. "Die zu untersuchenden Fragen sind vielfältig - genannt seien beispielhaft etwa die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes oder die Diskussion um eine Harmonisierung der Förderung Erneuerbarer Energien in der Europäischen Union, so dass die Stiftung Umweltenergierecht weiter wachsen soll."

Als nächster Schritt des Gründungsverfahrens soll die Anerkennung der Stiftung Umweltenergierecht durch die Regierung von Unterfranken als staatliche Stiftungsaufsicht erfolgen. Damit erlangt die Stiftung Rechtsfähigkeit. Parallel dazu wird die Stiftung Umweltenergierecht in den nächsten Wochen ihr Forschungsprogramm ausarbeiten und konkrete Forschungsvorhaben konzipieren. Im Frühsommer ist ein wissenschaftlicher Festakt geplant, der den Startpunkt für die inhaltliche Arbeit der Stiftung Umweltenergierecht bilden wird.

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