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Bauaufsichtliche Zulassung für Parkett und Holzfußböden verpflichtend

<!---->(18.2.2011; BAU-Bericht) Aus Gründen des Gesundheitsschutzes fordert das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) für Parkett und Holzfußböden, die unter die DIN EN 14342 fallen, eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung. Konkret bedeutet dies, dass in Deutschland künftig nur noch Parkett verwendet werden darf, welches eine offizielle Zulassung vom DIBt trägt. Zwar ist diese Forderung auf "Aufenthaltsräume" begrenzt, laut Definition fallen aber nahezu alle Bereiche des täglichen Lebens, wie zum Beispiel Schlaf-, Wohn- und Esszimmer sowie Büros, darunter.

Auf europäischer Ebene schützt das CE-Kennzeichen den Verbraucher, das aber nur unzureichende Vorgaben zu den zulässigen Produktemissionen enthält. Um diese Lücke zu schließen, fordert das DIBT die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung. Im Fokus steht dabei die Abgabe von flüchtigen organischen Bestandteilen aus den Produkten, kurz VOC (Volatile Organic Compounds). Darüber hinaus sind die Rezepturen aller eingesetzten Stoffe offenzulegen und vom DIBt unter gesundheitlichen Aspekten zu bewerten. Markenhersteller wie beispielsweise Hamberger Flooring haben bereits vor einigen Jahren damit begonnen, ihre Produkte entsprechend den Vorgaben des AgBB (Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten)-Schemas zu überwachen. Deshalb war die Einstellung auf die neuen Vorgaben beispielsweise bei Haro ohne nennenswerte Veränderungen umsetzbar.

Was bedeutet das für Planer, Handel und Handwerk?

Architekten, Handel und Handwerk und sind seit dem 1.1.2011 verpflichtet, ausschließlich Parkett- und Holzfußböden mit der "allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung" auszuschreiben, anzubieten und zu verbauen. Von der gesundheitlichen Unbedenklichkeit der Produkte profitieren natürlich in erste Linie die Endverbraucher, aber genauso die Handwerksbetriebe, die Architekten und der Handel, denen hiermit zusätzliche Rechtssicherheit beim Einbau oder dem Verkauf von zugelassenen Produkten gewährt wird.

Weitere Informationen zu bauaufsichtliche zugelassenen Parkett- und Holzfußböden können per E-Mail an Haro angefordert werden.

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