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Bundesanzeiger Verlag warnt vor unlauteren „Angeboten“ und „Bescheiden“

(4.1.2011) Der Bundesanzeiger Verlag warnt aktuell vor Angeboten und Bescheiden über Registereintragungen für Unternehmen im Unternehmensregister sowie im elektronischen Bundesanzeiger.

Immer häufiger erhalten Unternehmen und Institutionen vermeintlich(!) „Angebote“ oder „Bescheide“ auf Grundlage von zuvor im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichten Bekanntmachungen über ihr Unternehmen bzw. ihre Institution. Angeboten werden u.a. die „Eintragung“ der Daten in ein Register und der „Abruf“ von „eingetragenen“ Daten. Für die Aufnahme in ein solches Register bzw. für das Recht zum Abruf der Daten wird selbstredend die Zahlung eines Betrages bzw. eine „Eintragungsgebühr“ gefordert.

Die Bundesanzeiger Verlagsges. mbH selbst hat keine wirkliche Möglichkeit, diese Angebote und Bescheide zu unterbinden und empfiehlt deshalb auf diesem Wege, sich bei Erhalt solcher Schreiben an die Beschwerdestelle der Wettbewerbszentrale zu wenden.

Der Verlag weist überdies darauf hin, dass die bloße Aufnahme in ein solches Register ohne Einverständnis des Betroffenen bzw. ohne Annahme des „Angebots“ keinerlei Entgelt- oder Gebührenanspruch auslöst. Die Ablehnung der Angebote hat keine rechtliche Auswirkung auf bereits erfolgte Veröffentlichungen im elektronischen Bundesanzeiger.

Liste der Bösen

Die derzeit hier bekannten Anbieter solcher "Leistungen" wurden außerdem in einer Liste zusammengestellt.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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