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Haftungsfalle für Planer: Unwirtschaftliche energetische Gebäudesanierung

(12.12.2010) Für Architekten und Fachplaner tut sich eine gefährliche Haftungsfalle auf: Die unreflektierte energetische Sanierung von Gebäuden nach den Vorgaben der EnEV und des EEWärmeG. Darauf weist der Wirtschaftsdienst Ingenieure & Architekten hin. Die ersten Planer sind schon in die Haftung genommen worden, weil sich die Sanierung für den Bauherrn nicht rechnet.

Der "Wirtschaftsdienst" zeigt deshalb in der Dezember-Ausgabe (kostenlos abrufbar unter iww.de/index.cfm...) ...

  • in welchen Zeiträumen sich energetische Sanierungen amortisieren müssen,
  • welche Aufklärungs- und Beratungspflichten den Planer treffen,
  • wann sich Bauherren von den Vorgaben der EnEV und des EEWärmeG befreien lassen können,
  • wie Planer solche Befreiungsanträge stellen und sich in diesem Zusammenhang als (wirtschaftlicher) Treuhänder des Bauherrn positionieren können.

Fazit: Wenn selbst der Präsident der Architektenkammer Baden-Württemberg im Deutschen Architektenblatt darauf hinweist, dass Kollegen verklagt werden, weil "sich nach einer energetischen Sanierung die prognostizierte Verbrauchsminderung nicht einstellt", ist Gefahr in Verzug. Man sollte die Sache deshalb ernst nehmen.

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