Baulinks -> Redaktion  || < älter 2010/1868 jünger > >>|  

Neuer VPB-Ratgeber: Wohnen im Baudenkmal

<!---->(14.11.2010) Denkmalgeschützte Wohnimmobilien sind in der Unterhaltung aufwändiger als normale Häuser und ihre Sanie­rung ist technisch oft komplizierter und muss mit den Behör­den detailliert abgestimmt werden. Zum Umgang mit Baudenk­mälern hat der Verband Privater Bauherren (VPB) jetzt einen neuen Ratgeber zusammengestellt.

Denkmalbesitzer - auch Besitzer von Eigentumswohnungen in denkmalgeschützten Mehrfamilienhäusern - können zahlreiche Arbeiten an ihrer Immobilie steuerlich absetzen - ganz gleich, ob sie die Immobilie selbst bewohnen oder vermieten. Dazu müssen aber sämtliche Arbeiten durch die zuständige Denk­malbehörde genehmigt sein. Wer ohne Genehmigung saniert oder umbaut, bekommt nicht nur keinen Steuererlass, sondern er muss sogar mit einem Verfahren wegen illegalen Bauens rechnen.

Die energetische Sanierung eines Baudenkmals ist nicht immer einfach, weil z.B. stuckverzierte Gründerzeitfassaden nicht mit Wärmedämmung verkleidet werden können oder die Montage von Solaranlagen nur bedingt erlaubt ist. Hier müssen stets die Auflagen der Behörden für Materialien, Farben und Fassaden in Einklang mit den modernen Wohnwünschen der Besitzer gebracht werden. Dabei  hilft der unabhängige Bausachverständige mit seinem bautechnischen Know-how.

Der VPB-Ratgeber "Wohnen im Baudenkmal" kann auf der Website vpb.de im Bereich "Services" kostenlos heruntergeladen werden.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

ausgewählte weitere Meldungen:

Impressum | Datenschutz © 1997-2024 BauSites GmbH