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3,5 bis 5%: Grunderwerbsteuer nach der Föderalismusreform

(11.10.2010) Seit der Föderalismusreform 2006 dürfen die Bundesländer den Satz der Grunderwerbsteuer selbst festlegen und sind nicht mehr an die vorher üblichen 3,5 Prozent gebunden. Seither zahlen Berliner und Hamburger 4,5 Prozent. Der gleiche Satz gilt seit März 2010 in Sachsen-Anhalt, und 2011 werden sich Bremen, Nieder­sachsen und das Saarland anschließen. Brandenburg will dann sogar auf 5 Prozent erhöhen. Schleswig-Holstein plant eine Erhöhung in 2013, und in Baden-Württemberg soll sich zumindest die CDU ebenfalls für eine Erhöhung ausgesprochen haben.

"Mit diesen Verteuerungen setzen die Bundesländer ein völlig falsches Signal", meint Robert Haselsteiner, Gründer und Vorstand der Interhyp AG. Und Jürgen Dawo, Prä­sident der Aktion pro Eigenheim, rechnet vor, dass beispielsweise für Häuslebauer in Brandenburg bei einer Kaufsumme von 300.000 Euro Mehrkosten in Höhe von 4.500 Euro anfallen. Er kritisiert: "Auf der einen Seite wollen Bund und Länder alles tun, um die Eigentumsquote in Deutschland zu erhöhen, auf der anderen Seite legen sie gerade jungen Familien mit kleinem Einkommen immer mehr Steine in den Weg".

Stichwort "Grunderwerbsteuer"

Bei jedem Immobilien- oder Grundstückskauf entstehen so genannte Kaufnebenkosten. Während aber Notarkosten und Grundbuchamt-Gebühren bundesweit gleich hoch sind, gibt es bei Grunderwerbsteuer und eventuellen Maklerprovisionen erhebliche Unter­schiede. Spitzenreiter bei Steuersatz und Vermittlungsprovision ist Berlin mit 4,5 Pro­zent Grunderwerbsteuer und einer Maklergebühr von bis zu 7,14 Prozent. In Bayern fällt dagegen eine Grunderwerbsteuer von nur 3,5 Prozent an und die ortsübliche Maklerprovision liegt bei 3,57 Prozent inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Damit liegen die Kaufnebenkosten für eine 250.000 Euro teure Immobilie in Berlin mit 32.850 Euro rund 50% über denen in der Region München (21.425 Euro).

Allein in Baden-Württemberg lag das Grunderwerbsteuervolumen 2009 bei ca. 689 Millionen Euro. Bei einer Erhöhung des Steuersatzes auf 5 Prozent müssten Immobi­lienkäufer und Bauherren künftig knapp 300 Millionen Euro mehr berappen. Nach Mei­nung von Jürgen Dawo würde eine Steuererhöhung die leichte Erholung des Woh­nungsmarktes gefährden. Er hält einen bundesweit einheitlichen, auf 3,5 Prozent limitierten Steuersatz für sozialpolitisch gerade noch vertretbar.

Haselsteiner befürchtet, dass sich viele kaufwillige Familien die erhöhte Grundsteuer nicht leisten könnten und so die Chance, nachhaltiges Vermögen aufzubauen, nicht wahrnehmen könnten, die sich ihnen wegen des historisch niedrigen Zinsniveaus gerade erst eröffnet hätte.

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