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Richtlinie zur Schimmelpilzproblematik von B.V.S. und GTÜ

(26.9.2010; Empfehlungen sind inzwischen veraltet! Siehe stattdessen neue Beiträge im Schimmelpilz-Magazin.) Der Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (B.V.S.) und die im Bundesfachbereich Bau zusammengeschlossenen Bausachverständigen haben eine Richtlinie zur Schimmelpilzproblematik herausgebracht. Sie resultiert aus der siebenjährigen Arbeit einer interdisziplinären Arbeitsgruppe aus Bausachverständigen, Mikrobiologen, Medizinern, Sanierern sowie Juristen und versteht sich als Handlungsanweisung zum sachgerechten Erkennen, Bewerten und Instandsetzen von Schimmelpilzschäden in Gebäuden.

„Die Kosten für die Beseitigung von Schimmelpilzbefall in Gebäuden belaufen sich nach Angabe des IFB Institut für Bauforschung jährlich auf rund vier Mrd. Euro“, stellt GTÜ-Geschäftsführer Rainer de Biasi fest und ergänzt: „Die Ursachen für Feuchteschäden sind vielfältiger Natur und reichen von ungeeignetem Lüftungsverhalten über bauliche Mängel bei Gebäudeabdichtungen bis hin zu mangelhaftem Wärmeschutz und Problemen bei Sanitärfugen.“

Zur Erinnerung: Schimmelpilzbefall ist im wesentlichen ein hygienisches Problem und hat im Innenraum keine Existenzberechtigung. Durch falschen und unsachgemäßen Umgang mit Schimmelpilz sowie Fehlern bei der Beseitigung wird die Bausubstanz zudem nicht selten nachhaltig geschädigt.

Ziel einer Instandsetzung

... muss die Wiederherstellung des Zustands vor Schadenseintritt sein, so dass keine biogenen Raumbelastungen mehr vorhanden sind. Dabei sollte der Fokus auf einer substanzschonenden Beseitigung der Schadensquelle liegen. Die Richtlinie beschreibt vor diesem Hintergrund die systematische Vorgehensweise zur Ermittlung der Ursache des Schimmelpilzbefalls und empfiehlt ein Feststellungsverfahren inklusive Schadensklassifizierung sowie ein darauf aufbauendes Instandsetzungskonzept. Dieses sollte einen detaillierten Maßnahmenkatalog enthalten, der alle Arbeitsschritte von der Instandsetzung bis zur Abnahme abdeckt. Dazu zählen...

  • das Ausräumen der betroffenen Räume bzw. Abdecken mit Folien,
  • die Gewährleistung eines erhöhten Luftwechsels während der Arbeiten sowie
  • die anschließende Reinigung der befallenen Baustoffe mit einem Industriestaubsauger oder rückstandsfreien Desinfektionsmitteln.

Für die Abnahme der Tätigkeiten wird schließlich eine Erfolgs-, Sicht- und Messkontrolle empfohlen.

Die vollständige Richtlinie erscheint in der November-Ausgabe der Zeitschrift "Der Sachverständige" im Beck-Verlag.

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