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Positionspapier der Bauministerkonferenz zur Zukunft der Städtebauförderung

(1.9.2010) Die für die Stadtentwicklung verantwortlichen Ministerinnen und Senatorinnen, Minister und Senatoren der Länder haben sich auf der Sonderbauministerkonferenz zur Zukunft der Städtebauförderung am 3.9.2010 auf folgende Positionen verständigt:

Die Bauministerkonferenz bekennt sich ausdrücklich zur Städtebauförderung als erfolgreichem gemeinsamen Steuerungsinstrument einer nachhaltigen Struktur- und Stadtentwicklungspolitik. Sie schafft lokale und regionale Identität, indem sie vor allem die Innenstädte und Ortszentren sichert und entwickelt. Das ist besonders eindrücklich an der Rettung der historischen Stadtkerne sichtbar. Die Städtebauförderung leistet ein Vielfaches dessen, was sie kostet. Sie erhöht das öffentliche Anlagevermögen, indem sie die kommunale Infrastruktur an den wirtschaftlichen, sozialen, demografischen und ökologischen Wandel anpasst und modernisiert. Sie sichert in hohem Maß Beschäftigung im örtlichen Handwerk und Baugewerbe. Angesichts von vier Jahrzehnten partnerschaftlicher Unterstützung der Städte und Gemeinden weist die Bauministerkonferenz auf die negativen Konsequenzen einer möglichen Halbierung der Städtebauförderung hin. Die negativen Auswirkungen betreffen zu allererst die strukturschwachen Regionen, vor allem die ländlichen Räume, altindustrialisierte Regionen sowie sozial benachteiligte Gebiete.

Investitionsbedarf der Städte und Gemeinden: 64 Mrd. Euro bis 2013

Die Bauministerkonferenz der Länder verfolgt in Übereinstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden das Ziel, eine Kürzung der Fördermittel abzuwenden. Der tatsächliche Investitionsbedarf in den Städten und Gemeinden, den das BMVBS selbst mit 64 Mrd. Euro bis 2013 ermittelt hat, die Anstoßeffekte der Städtebauförderung, der ökonomische Effekt für das regionale Gewerbe und Handwerk und die positiven Auswirkungen auf die gelebte Demokratie vor Ort machen die Fortführung der Städtebauförderung mindestens auf dem bisherigen Niveau unverzichtbar.

Die Bauministerkonferenz stellt fest:

1. Die Städtebauförderung ist eine Erfolgsgeschichte des deutschen Föderalismus.

Bund, Länder sowie Städte und Gemeinden bilden eine Verantwortungs- und Finanzierungspartnerschaft für städtebauliche Investitionen, die ohne Finanzhilfen des Bundes nicht möglich sind. Die gemeinsame Konzeption der Programme und die mittelfristige Finanzierung geben den Städten und Gemeinden - bei Wahrung örtlicher Besonderheiten - Planungssicherheit und strategische Orientierung. Damit gilt die Städtebauförderung in der Europäischen Union als beispielhaft für die Unterstützung nachhaltiger Stadtentwicklung entsprechend der Leipzig Charta und dem Acquis Urban.

2. Die Städtebauförderung belohnt langfristige Planung und sichert nachhaltige kommunale Investitionen.

Gefördert werden Projekte, die Teil einer fachübergreifenden, integrierten Entwicklungsstrategie sind. Die Strategie basiert auf einer gründlichen Analyse und wird mit allen relevanten Partnern in den Kommunen abgestimmt. Das verhindert kurzsichtige Einzelprojekte und Investitionsruinen und stellt eine rationale Planung öffentlicher Investitionen sicher.

3. Die Städtebauförderung stärkt den sozialen Zusammenhalt.

Die Städtebauförderung stärkt wie kein anderes Politikinstrument die Integration unterschiedlicher sozialer Schichten und von Zuwanderern vor Ort. Die Politik braucht auch zukünftig ein Instrument, das in sozialen Brennpunkten mit einem lokal konzentrierten, gebündelten Angebot an (städte-) baulichen Verbesserungen und flankierenden sozialen Maßnahmen eingreifen und das sozialräumliche Umfeld verbessern kann. Gleichzeitig trifft jede Kürzung der Städtebauförderung die Menschen in den Fördergebieten und ihre Perspektiven unmittelbar, weil mit dem Wegfall des integrativen Steuerungsinstruments Städtebauförderung die Teilhabechancen der Bewohnerinnen und Bewohner an Bildungsprozessen und an der gesellschaftlichen Entwicklung gefährdet sind.

4. Die Städtebauförderung stärkt bürgerschaftliches Engagement, Ehrenamt und Demokratie.

Bei der Formulierung, Abstimmung und Umsetzung der integrierten Stadtentwicklungskonzepte arbeiten Zivilgesellschaft und die gewählten Repräsentanten der Gemeinden Hand in Hand. Kommunalpolitik und Verwaltung beteiligen die Bewohner, die Eigentümer, Gewerbetreibenden, Initiativen, Vereine und andere Akteure. Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sind für die effektive und ordnungsgemäße Verwendung der Fördermittel verantwortlich. Zugleich beziehen sie alle relevanten öffentlichen und privaten Träger ein, so dass die städtebaulichen Investitionen die gelebte Demokratie vor Ort voranbringen.

5. Die Städtebauförderung sichert Aufträge und Beschäftigung im örtlichen Handwerk und Baugewerbe.

In zahlreichen wissenschaftlichen Studien wurden die volkswirtschaftlichen Effekte belegt: 1 Euro Städtebauförderungs-Bundesmittel stößt nach einem Gutachten des RWI bis zu 8 Euro weitere öffentliche und private Investitionen an. Weil städtebauliche Investitionen in der Regel kleinteilig und arbeitsintensiv sind, profitieren davon vor allem lokale Betriebe und ihre Beschäftigten. Durch die sehr hohen Anstoß- und Bündelungswirkungen sorgt die Städtebauförderung auch für zusätzliche Steuereinnahmen und Sozialversicherungsbeiträge.

6. Die Städtebauförderung ist ein unverzichtbarer Beitrag zum Aufbau Ost.

Der Bund hat mit Blick auf den infrastrukturellen Nachholbedarf sowie die unzureichende Finanzkraft in den neuen Ländern und deren Städten und Gemeinden diesen mit dem Solidarpakt (Korb II) überproportionale Finanzhilfen zum Aufbau Ost für ausgewählte Politikfelder bis zum Jahr 2019 zugesichert. Dazu zählt auch die  Städtebauförderung mit ihren teilweise speziell auf den Stadtumbau Ost ausgerichteten Programmen.

7. Eine Kürzung der Städtebauförderung führt zu Investitionsstopps.

Städtebauliche Investitionen sind langfristig angelegt. Bereits heute kann nur rund die Hälfte der laufenden Fördergebiete jedes Jahr bedarfsgerecht weiter gefördert werden. Die Länder müssen darüber hinaus ein Vielfaches an Anträgen ablehnen. 300 Mio. € ausbleibende Finanzmittel des Bundes für die Städtebauförderung bewirken, dass mehr als 2 Mrd. € an öffentlichen und privaten Investitionsmitteln nicht realisiert werden können. Es ist nicht zu erwarten, dass die ausfallenden Bundesmittel durch Dritte kompensiert werden. Es besteht vielmehr die Gefahr eines Vervielfältigungseffektes im negativen Sinne, wenn die Städte und Gemeinden und auch die Länder ihre Finanzdisposition auf die jeweilige Höhe der Bundesmittel ausrichten würden.

Im Ergebnis werden kaum noch neue Investitionsprojekte aufgenommen werden können; dies bedeutet den faktischen Ausstieg insbesondere aus den Programmen, in denen eine überdurchschnittlich private Investitionstätigkeit zu erwarten ist. Darüber hinaus werden in zahlreichen Gemeinden Projekte gestreckt oder abgebrochen werden müssen, so dass einerseits mit erheblichen Kostensteigerungen und andererseits mit einem deutlichen Investitionsstau zu rechnen ist.

8. Eine Kürzung der Städtebauförderung ist auch angesichts des Investitionsbedarfs der Städte und Gemeinden problematisch.

Die Kürzung der Städtebauförderung führt zu einer direkten Belastung der Städte und Gemeinden. Damit wird im Ergebnis auch die in der Föderalismusreform I noch mal erneuerte Verantwortungsgemeinschaft zwischen Bund, Ländern und Städten und Gemeinden zumindest teilweise aufgekündigt. Das Deutsche Institut für Urbanistik hat 2008 belegt, dass die kommunalen Investitionen seit 1992 rückläufig sind und dass der Investitionsrückstand 704 Mrd. € beträgt. Ein Gutachten des BMVBS hat einen städtebaulichen Investitionsbedarf 2007-2013 von 64 Mrd. € festgestellt. Die Städtebauförderungsprogramme sind dementsprechend um ein Vielfaches überzeichnet.

9. Eine Kürzung der Städtebauförderung gefährdet Arbeitsplätze und Steuereinnahmen.

In dem Maß, wie der Bund und in der Folge möglicherweise die Länder ihre Förderung reduzieren, werden städtebauliche Investitionen ausbleiben. Angesichts des Faktors 1:8 und der belegten Beschäftigungswirkungen wird das vor allem kleine Handwerks- und Bauunternehmen und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter treffen - in einer Zeit auslaufender Konjunkturprogramme.

10. Eine Kürzung der Städtebauförderung wirkt sich negativ aus auf privates und gesellschaftliches Engagement und auf die ehrenamtliche Tätigkeit in den Städten und Gemeinden.

In den Städten und Gemeinden sind integrierte Handlungskonzepte zusammen mit Bürgerschaft, Handel, Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Arbeit oder bereits in Angriff genommen. Das Stadtteilleben erfährt durch den integrativen Ansatz der Städtebauförderungen eine Neubelebung der ehrenamtlichen Tätigkeiten in den Städten und Gemeinden, weil die Städtebauförderung als Steuerungsinstrument diese Prozesse animiert und lenkt. Städtebauförderung ist ein Instrument der gelebten Demokratie vor Ort, die bei einer Kürzung deutlich gefährdet würde.

11. Eine Kürzung der Städtebauförderung gefährdet die Entwicklung gleichwertiger Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik.

Die vorgesehenen Kürzungen der Bundesfinanzhilfen für die Städtebauförderung stehen im Gegensatz zu den Beschlüssen des Bundestages zur auskömmlichen Ausstattung der entsprechenden Programme wie auch zum Koalitionsziel der Bundesregierung hinsichtlich der Fortführung dieser Ansätze auf bisherigem Niveau. Bund und Länder haben im Jahr 2008 einen Verteilerschlüssel für die Städtebaufördermittel verabreden können, in den die Zusagen der Bundesregierung zur Durchführung des Solidarpaktes II integriert werden konnten. Dieser Vereinbarung würde der Bund mit einer Kürzung der Städtebauförderung die Grundlage entziehen. Eine Kürzung der Städtebauförderung kollidiert mit den Verpflichtungen des Bundes zur Erfüllung des Solidarpaktes II und mit den Feststellungen zu dem anwachsenden Förderbedarf in den alten Ländern.

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