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Bauregelliste A, Bauregelliste B und Liste C (2010/1)

<!---->(12.7.2010) Die vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) einmal jährlich herausgegebenen Bauregellisten beinhalten eine umfassende Darstellung der bauaufsichtlichen Vorgaben zur Verwendung von Bauprodukten. Berücksichtigt werden Bauprodukte und Bauarten, an die bauaufsichtliche Anforderungen gestellt werden.

Die Bauregellisten A und B sowie Liste C bestehen aus verschiedenen Teilen mit unterschiedlichen Regelungsbereichen.

Bauregelliste A

  • In der Bauregelliste A Teil 1 werden Bauprodukte bekannt gemacht, für die es technische Regeln gibt (geregelte Bauprodukte), die Regeln selbst, die erforderlichen Übereinstimmungsnachweise und die bei Abweichung von den technischen Regeln erforderlichen Verwendbarkeitsnachweise.
  • Die Bauregelliste A Teil 2 gilt für nicht geregelte Bauprodukte, die entweder nicht der Erfüllung erheblicher Anforderungen an die Sicherheit baulicher Anlagen dienen und für die es keine allgemein anerkannten Regeln der Technik gibt oder die nach allgemein anerkannten Prüfverfahren beurteilt werden.
  • Die Bauregelliste A Teil 3 gilt entsprechend für nicht geregelte Bauarten.

Bauregelliste B

In der Bauregelliste B sind Bauprodukte nach europäischen Vorschriften und mit entsprechender CE-Kennzeichnung eingetragen.

  • Die Bauregelliste B Teil 1 ist Bauprodukten vorbehalten, die aufgrund des Bauproduktengesetzes in Verkehr gebracht werden, für die es technische Spezifikationen und in Abhängigkeit vom Verwendungszweck Klassen und Leistungsstufen gibt. Darüber hinaus sind Anwendungsnormen und Anwendungsregelungen für Bauprodukte und Bausätze nach technischen Spezifikationen (hEN, ETAG und ETA) nach der Bauproduktenrichtlinie in der Liste der Technischen Baubestimmungen enthalten.
  • In die Bauregelliste B Teil 2 werden Bauprodukte aufgenommen, die aufgrund anderer Richtlinien als der Bauproduktenrichtlinie in Verkehr gebracht werden, die CE-Kennzeichnung tragen und nicht alle wesentlichen Anforderungen nach dem Bauproduktengesetz erfüllen. Zusätzliche Verwendbarkeitsnachweise sind deshalb erforderlich.

Liste C

In die Liste C werden nicht geregelte Bauprodukte aufgenommen, für die es weder technische Baubestimmungen noch Regeln der Technik gibt, und die für die Erfüllung baurechtlicher Anforderungen nur eine untergeordnete Rolle spielen.

... in der Ausgabe 2010/1 der DIBt-Mitteilungen

Die aktuellen Bauregellisten sind in der Ausgabe 2010/1 der DIBt-Mitteilungen mit dem Thema "Bauregelliste A, Bauregelliste B und Liste C" am 30. Juni 2010 erschienen. Unterjährige Änderungen und Ergänzungen der Bauregelliste werden in den zweimonatlich erscheinenden DIBt-Mitteilungen veröffentlicht.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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