EU erhöht Anforderungen an Energieausweise für Gebäude
(30.5.2010) Das Europäische Parlament hat am 18. Mai 2010 die neue Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD, Energy Performance of Buildings Directive) verabschiedet. Sobald die novellierte Richtlinie im EU-Amtsblatt veröffentlicht ist, tritt sie in Kraft. Die EU-Länder haben dann zwei Jahre Zeit - also bis 2012 - die Vorgaben der EU-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
Mit der Novellierung der EU-Gebäuderichtlinie versteht sich als wichtiger Beitrag zur Erreichung der Energie- und Klimaschutzziele der EU. Die wichtigsten Änderungen der EPBD sind:
- Die EU-Richtlinie schreibt vor, dass der Energiekennwert in
kommerziellen Verkaufs- oder Vermietungsanzeigen künftig veröffentlicht
werden muss. Wie bisher auch schon, muss Kauf- oder Mietinteressenten der
Energieausweis zur Einsichtnahme vorgelegt werden. Neu ist, dass nach
Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrages Käufern bzw. Mietern der
Energieausweis der Immobilie ausgehändigt werden muss.
- Ein Energieausweis muss zukünftig außerdem zwei Maßnahmenpakete
mit Hinweisen zur Umsetzung enthalten:
- eines für eine umfassende energetische Sanierung und
- eines für eine Modernisierung von einzelnen Bauteilen.
- Alle Mitgliedsstaaten müssen ein unabhängiges Kontrollsystem für
Energieausweise etablieren. Dieses Kontrollsystem kann auch von unabhängigen
Institutionen übernommen werden und muss Stichproben der ausgestellten
Energieausweise beinhalten. Auf Nachfrage müssen Energieausweise
entsprechenden Behörden zugänglich gemacht werden.
- Die Mitgliedsstaaten sollen sicherstellen, dass Energieausweise in
unabhängiger Weise von qualifizierten und/oder zugelassenen Experten
ausgestellt werden. Zudem soll jedes europäische Land eine regelmäßig
aktualisierte Liste von Energieausweisaustellern der Öffentlichkeit
zugänglich machen.
- Auch die Aushangpflicht für Energieausweise wird in der EPBD Richtlinie
erweitert. Zukünftig muss der Energieausweis in allen öffentlichen Gebäuden
mit regelmäßigem Publikumsverkehr ausgehängt werden, sofern die Nutzflächen
größer als 500 m² (bisher: 1000 m²) sind. Ab spätestens 2015 gilt dies auch
für öffentliche Gebäude ab 250 m².
- Ab 2021 sollen die Mitgliedsstaaten sicherstellen, dass alle Neubauten
als Niedrigstenergiehäuser ("nearly zero-energy building") errichtet werden.
Bei Niedrigstenergiehäusern liegt der Energiebedarf fast bei Null. Diesem
Standard müssen ab 2019 zudem alle neuen Gebäude entsprechen, die von
öffentlichen Einrichtungen genutzt bzw. erworben werden. Ausnahmen können
nur gemacht werden, wenn die Maßnahme ökonomisch oder technisch nicht
sinnvoll ist.
- Wenn Gebäude einer umfassenden Sanierung unterzogen werden, müssen alle Gebäude (vorher nur Gebäude über 1000 m² Nutzfläche) oder Gebäudeteile Mindestanforderungen erfüllen. Diese energetischen Mindestanforderungen werden von den jeweiligen Mitgliedsstaaten festgelegt. Diese Anforderung ist in Deutschland bereits durch die EnEV erfüllt.
"Nach unserer ersten Einschätzung ist die Erfüllung dieser Anforderungen technisch und wirtschaftlich machbar", erklärt Stephan Kohler, Vorsitzender der dena-Geschäftsführung. Um die Umsetzbarkeit der Novelle in Deutschland zu prüfen und Niedrigstenergiestandards zu entwickeln, plant die dena in Zusammenarbeit mit dem Bundesbauministerium ein Pilotprojekt durchzuführen.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- Deutsche Energie-Agentur (dena)
- Gütesiegel 'Effizienzhaus'
- Energieausweise online
- EnEV • Energie sparen • Förderung
- EnergieSparRatgeber für Heizungssysteme vergleichen, Heizkostenvergleich, ThermostatCheck, PumpenCheck, Modernisierungsratgeber
- Energieausweis 2.0: Energieberater für Weiterentwicklung des Energieausweises (5.12.2010)
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