Baulinks -> Redaktion  || < älter 2010/0813 jünger > >>|  

Anforderungen an Reinräume und Reinraumböden

<!---->(17.5.2010) In Rein- und Reinsträumen muss die Konzentration luftgetragener Partikel möglichst gering gehalten werden. Je nach Reinraumklasse darf eine vorgeschriebene Anzahl an Teilchen einer definierten Größe pro Kubikmeter Raumluft nicht überschritten werden, um beispielsweise hoch empfindliche elektronische Bauteile nicht zu beschädigen. So können in der Halbleiterfertigung bereits Partikel in der Größe eines Bruchteils eines Mikrometers die Schaltkreise stören. Aber auch in der medizinischen Forschung, Pharmazie, Optik- und Lasertechnologie, Luft- und Raumfahrttechnik, der keimfreien Lebensmittelproduktion oder der Nanotechnologie sind Rein- und Reinsträume zu finden.

Um die geforderten Reinheitsbedingungen zu gewährleisten, werden unter anderem spezielle Arbeitskleidung, Arbeitsmittel und Werkzeuge sowie Spezialtechnik eingesetzt. Der Zugang zum Reinstraum erfolgt in der Regel über eine Folge verschiedener Bereiche mit fallender Reinraumklasse, zwischen denen häufig auch ein Kleidungswechsel stattfindet. In den Reinstraum gelangen Personal und Material über spezielle Schleusen. Um zu vermeiden, dass Verunreinigungen von außen eingetragen werden, wirbeln Luftströmungen und Filtersysteme dort vorhandene Partikel auf und saugen sie ab.

Bereits beim Ausbau des Rein- oder Reinstraums müssen die speziellen Anforderungen der Reinraumklasse berücksichtigt werden. Festgeschrieben sind diese Luftreinheitsklassen in der DIN EN ISO 14644-1:

  • ISO 1 ist dabei die Klasse mit dem höchsten Reinheitsgrad,
  • ...
  • ISO 9 entspricht in etwa einer normalen, ruhigen Büroumgebung.

Wichtig zur Erreichung der Reinheitsklassen ist insbesondere die Ausbildung der Wände, Decken und Böden. Für die bestmögliche, gründliche Reinigung werden glatte, durchgängige und damit leicht zu reinigende Oberflächen eingesetzt, Stoßstellen und Fugen müssen minimiert werden. Statt Kanten, in denen sich der Schmutz absetzen kann, werden Rundungen in Form von Hohlkehlen ausgebildet. Die Materialien müssen resistent gegenüber Desinfektions- und Reinigungsmitteln sowie abriebfest sein und dürfen keinen Nährboden für Keime bilden. Meist sind auch Leitfähigkeit und antistatische Eigenschaften notwendig.

"Zusätzlich sind speziell für Bodenbeläge in Reinräumen neben geringer Partikelemission, d.h. Abrieb, eine minimale Aufladungsneigung sowie bestmögliche Reinigungs-, Desinfektions- und Dekontaminationseigenschaften gefordert," erklärt Markus Baum, Technical Information Support beim Bodenbelagshersteller Armstrong. "Auch die künftigen Verkehrslasten müssen beachtet werden sowie gegebenenfalls die nötige Rutschhemmung auch im feuchten Zustand."

Abriebeigenschaften

Um bei Werkstoffen und Bodenbelägen die Abriebeigenschaften für die Reinraumtauglichkeit zu ermitteln, hat das Fraunhofer Institut für Produktionstechnik und Automatisierung (IPA) eine Prüfmethode entwickelt. Der so genannte Rollen-Scheibe-Test misst die Partikelfreisetzung der Werkstoffpaarung unter Berücksichtigung verschiedener Anpresskräfte und Relativgeschwindigkeiten.

Aufgrund seiner extrem dichten und verschleißfesten Oberfläche erfüllt beispielsweise der DLW Vinylbelag Contour conductive / LG 2 von Armstrong diese Anforderungen mit sehr guten Ergebnissen und ist geeignet für den Einsatz in Reinräumen der Luftreinheitsklasse 3 nach DIN EN ISO 14644-1.

Weitere Informationen zu Reinräumen und Reinraumböden können per E-Mail an Armstrong DLW angefordert werden.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

ausgewählte weitere Meldungen:

Impressum | Datenschutz © 1997-2024 BauSites GmbH