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Verbändevereinbarung zwischen Schornsteinfegern und ZVSHK

(27.12.2009) Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks (ZIV) und der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) haben eine gemeinsame Verbändevereinbarung unterzeichnet. Sie regelt die fachlichen Anforderungen an Schornsteinfeger und SHK-Handwerker, um Tätigkeiten des anderen Gewerks anbieten zu können.

Mit der Vereinbarung reagieren beide Fachverbände auf die dynamische Entwicklung ihres Marktes und eröffnen neue Möglichkeiten für das Handwerk. In der Verbändevereinbarung haben sich die Zentralfachverbände auf die aus ihrer Sicht notwendigen fachlichen Qualifikationsanforderungen geeinigt, welche sie für eine wechselseitige Rolleneintragung für Teiltätigkeiten nach §7a HWO jeweils für maßgeblich halten. In Zukunft können Schornsteinfegermeister teilweise Tätigkeiten des SHK-Handwerks und umgekehrt SHK-Meisterbetriebe bestimmte Tätigkeiten eines Schornsteinfegers anbieten.

Die Verbändevereinbarung enthält Leitlinien für die Handwerkskammern, in denen die Anforderungen an Schulungsstätten, Dozenten und an die erforderlichen Sachkundenachweise festgeschrieben sind.

Mehr Wettbewerb im Schornsteinfegerwesen

Viele Schornsteinfeger erhalten somit die Chance, ihr Dienstleistungsangebot zu erweitern und sich auf wandelnde Märkte einzustellen. Möglich ist dies erst durch die Liberalisierung des Schornsteinfegerwesens. Laut dem neuen Schornstein­feger­hand­werks­gesetz (SchfHwG) wird ab 2013 das Nebentätigkeitsverbot weiter gelockert, das Kehrmonopol wird in bestehender Form aufgehoben. Wichtige Sicherungs­auf­gaben wie vorbeugender Brandschutz im Rahmen der Feuerstättenschau und bauliche Abnahmen überträgt der Staat weiterhin an einen bevollmächtigten Bezirks­schorn­stein­feger für ein bestimmtes Gebiet. Dieser Bezirk wird alle sieben Jahre neu vergeben. Bewerben kann sich jeder qualifizierte Schornsteinfeger. Die Auswahl des ausführenden Handwerksbetriebs übernimmt der Hauseigentümer.

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