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Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) ab 1.1.2010 bundesweit gültig

(27.12.2009) Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungs­verband (ZIV) informiert über Änderungen für Verbraucher nach Inkrafttreten der neuen Verordnung zur Regelung der Betriebs- und Brandsicherheit von Öfen und Heizungsanlagen am 1. Januer 2010


 Schornsteine und Feuerstätten werden wie bisher von Schornsteinfegern gereinigt und sicherheitstechnisch überprüft. Welche Dienstleistungen diese dabei genau über­nehmen und welche Gebühren anfallen, ist in der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) gesetzlich festgeschrieben. Zu den Aufgaben zählt beispielsweise die Über­wachung des Kohlenmonoxid-Gehalts und des einwandfreien Zustands der Abgas­wege. Die bisher teilweise unterschiedlichen Länderverordnungen wurden inhaltlich angeglichen und zu einer Bundesverordnung zusammengeführt, so dass nun ein bun­desweit einheitlicher Leistungsumfang garantiert wird. Die neue Bundes-Kehr- und Überprüfungsordnung bietet den Verbrauchern mehr Transparenz bzw. eine Vergleichbarkeit der Dienstleistungen und Gebühren.

 Die Termine und Fristen für die Betreuung durch die Schornsteinfeger ab dem 1. Januar 2010 richten sich nach Alter und Art der Anlagen sowie den verwendeten Brennstoffen.

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