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Bau-/Immobilienrelevantes im CDU/CSU/FDP-Koalitionsvertrag

(25.10.2009) In der Bau-, Wohnungs- und Immobilienwirtschaft sieht der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP einen besonders wichtigen Wirtschaftsbereich für Deutschland. Die Koalition will dafür einstehen, dass die Leistungen dieses Bereiches den Stellenwert im öffentlichen Bewusstsein erhalten, der seinem Anteil an der Bruttowertschöpfung entspricht. Daher will man den Dialog zwischen Bund, Bau-, Immobilien- und Wohnungswirtschaft vertiefen ... und doch wieder kein eigenes Bundesbauministerium einrichten; Verkehrsminister und Bauminister wird Betriebswirt Peter Ramsauer (CSU); Rechtsanwalt Dr. Norbert Röttgen (CDU) wird übrigens neuer Bundesumweltminister.


Hier einige weitere baurelevante Inhalte aus dem Koalitionsvertrag (Entwurf vom 24.10.2009) der neuen Regierung in aller Unverbindlichkeit:

Die Koalitionäre wollen das öffentliche Bewusstsein für die Baukultur weiter unterstützen. Und die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) soll auf der Grundlage des Bundesratsbeschlusses schnellstmöglich weiter modernisiert werden. Auch das Planungsrecht und die Planungsziele sollen in der nächsten Legislaturperiode weiterentwickelt werden. Es gelte, den Klimaschutz zu verankern, den Vorrang der Innenentwicklung zu stärken und die Genehmigungsverfahren zu entbürokratisieren. Dazu sollen das Baugesetzbuch (BauGB) angepasst und weiterentwickelt sowie die Baunutzungsverordnung (BauNVO) umfassend geprüft werden. Ebenfalls geprüft werden soll, ob und inwieweit ein eigenständiges Bauvertragsrecht zur Lösung bestehender Probleme im Bereich des Bau- und Werkvertragsrechts geeignet sein könnte.

Ungenutzte innerstädtische Grundstücke des Bundes und bundeseigener Unternehmen sollen schneller einer Umnutzung bzw. Veräußerung zugeführt werden. Das erfordere ein wirkungsvolleres Immobilienmanagement des Bundes. Durch die Stärkung der Innenentwicklung werde auch die Inanspruchnahme neuer Flächen für Verkehrs- und Siedlungszwecke reduziert. Um in diesem Zusammenhang Zielkonflikte zu vermeiden, wollen CDU, CSU und FDP das Flächeninanspruchnahmeziel im Sinne größtmöglicher ökologischer Wirksamkeit neu definieren. Es soll sich stärker an der tatsächlichen Zerschneidung oder Versiegelung von Lebensräumen orientieren.

Die Wohneigentumsquote soll erhöht werden; dazu will man die Eigenheimrente vereinfachen.

Die Wohnungsmärkte sind regional differenziert ausgeprägt; insbesondere in Ballungszentren sei zusätzlicher Wohnungsneubau erforderlich - siehe u.a. Beitrag "BFW: "Ersatzneubau darf kein Tabu sein"" vom 11.5.2009.

Bis zur Mitte der Legislaturperiode soll entscheiden werden, ob nach dem Jahr 2013 der Bund den Ländern weiterhin zweckgebunden Mittel zur Finanzierung von Maßnahmen der Wohnraumförderung gewährt. Auf europäischer Ebene wird eine Förderung des Wohnungsbaus mit Mitteln der EU abgelehnt.

Das Bundesamt für Bauen und Raumordnung (BBR) wird zu einer betriebswirtschaftlich agierenden Bundesanstalt umgestaltet. Es soll in seiner Funktion als Dienstleister für Baumaßnahmen des Bundes im In- und Ausland und als Koordinierungszentrum des Bundes für die Bauforschung gestärkt werden. Die Kooperation mit Einrichtungen der Bauforschung wird ausgebaut.

Vergaberecht

Zur Erleichterung des Zugangs zu den Beschaffungsmärkten und zur Stärkung eines offenen und fairen Wettbewerbs um öffentliche Aufträge soll das bestehende Vergaberecht reformiert und weiter gestrafft werden. Ziel sei es, das Verfahren und die Festlegung der Vergaberegeln insgesamt zu vereinfachen und transparenter zu gestalten. Die Erfahrungen aus der Anhebung der Schwellenwerte in der VOB und VOL sollen  evaluiert und die Ergebnisse bei der Reform des Vergaberechts berücksichtigt werden. Zur Reform des Vergaberechts wird ein wirksamer Rechtsschutz bei Unterschwellenaufträgen gehören. Ein Gesetzentwurf für das reformierte Vergaberecht wird bis Ende 2010 vorgelegt.

Das Bauforderungssicherungsgesetz soll alsbald und umfänglich hinsichtlich der Zielerreichung überprüft werden - siehe u.a. "Forderungssicherungsgesetz: Was Architekten und Ingenieure dazu wissen müssen" vom 9.11.2008.

Die Zahlungsmoral der öffentlichen Hand muss deutlich verbessert werden. Die 2009 eingeführte Berücksichtigung vergabefremder Aspekte wird in ihren Wirkungen geprüft und gegebenenfalls korrigiert - siehe auch "Zahlungsmoral am Bau weiter schlecht" vom 20.9.2009.

Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt. Durch Schwarzarbeit werden den sozialen Sicherungssystemen Einnahmen entzogen. Sie führt zu einem unfairen Wettbewerb besonders zu Lasten des Mittelstandes und der Beschäftigten in kleinen und mittleren Betrieben. Die neue Regierung will daher Schwarzarbeit durch wirksame Kontrollen stärker bekämpfen und bessere Anreize zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung setzen - siehe u.a. auch "ARGE Baurecht: Schwarzarbeit lohnt sich nicht" vom 28.12.2008.

Erneuerbare Energien

CDU, CSU und FDP wollen den Weg in das regenerative Zeitalter gehen und die Technologieführerschaft bei den Erneuerbaren Energien ausbauen.  U.a. soll der Ausbau der Erneuerbaren Energien entsprechend den bestehenden Zielvorgaben weiter gefördert, das EEG sowie den unbegrenzten Einspeisevorrang erhalten sowie zugleich die Förderung wirtschaftlicher und Einspeisung effizienter gestalten werden. Ziel sei es, die erneuerbaren Energien so schnell wie möglich markt- und speicherfähig zu machen. Über- oder Unterförderungen seien zu vermeiden. Als Sofortmaßnahme werde die Reduzierung der EEG-Vergütung für modulare Anlagen, die vor dem 1.1.2009 in Betrieb waren, zurückgenommen - siehe auch Beitrag "Das Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG" vom 1.6.2009.

Es soll mit Wirkung zum 1.1.2012 eine EEG-Novelle auf den Weg gebracht werden, die die Wettbewerbsfähigkeit der jeweiligen Technologie wahrt. Für virtuelle Kraftwerke, die eine gleichmäßige Versorgung mit erneuerbaren Energien gewährleisten, soll ein Stetigkeitsbonus eingeführt werden.

Man bekennt sich zur Solarenergie als wichtige Zukunftstechnologie am Standort Deutschland und will mit einer Anhörung in den Dialog mit der Solar-Branche und Verbraucherorganisationen treten, mit welchen Anpassungen kurzfristig Überförderungen bei der Photovoltaik vermieden werden können. Das Marktanreizprogramm soll fortgeführt werden - siehe u.a. auch "VdZ-Broschüre zum BAFA-Marktanreizprogramm".

Das CO₂-Gebäudesanierungsprogramm soll wirkungsvoller ausgestaltet werden, um die derzeitige Sanierungsquote zu steigern - siehe auch Beitrag "CO₂-Gebäudesanierungsprogramme werden aufgestockt" vom 30.8.2009. Die Hürden im Mietrecht für eine energetische Sanierung zum gemeinsamen Vorteil von Eigentümern und Mietern seien zu senken und die bestehenden Möglichkeiten der gewerblichen Wärmelieferung (EnergieContracting) im Mietwohnungsbereich zu erweitern. Baumaßnahmen, die diesem Zweck dienen, seien zu dulden und sollen nicht zur Mietminderung berechtigen. Bei den europäischen Verhandlungen zur "Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden" will man auf Ausgewogenheit achten.

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