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RAL Gütesicherung für Kunststoff-Fenstersysteme erweitert

Gütegemeinschaft Kunststoff-Fenstersysteme im QKE e.V.(28.7.2009) Aus Kunststoffprofilen gefertigte Fenster sind aus dem modernen Hausbau nicht mehr wegzudenken: ihr Anteil liegt immerhin bei rund 55 Prozent. Dabei verspricht der Werkstoff PVC eine hohe Qualität und lange Lebensdauer der Fenster - besonders dann, wenn die Kunststoff-Fensterprofilsysteme unter Einhaltung der RAL Gütesicherung gefertigt werden. Diese wird stetig weiterentwickelt und den neuesten technischen Gegebenheiten angepasst. So auch bei der Erweiterung der Gütesicherung auf die Systembeschreibung für verklebte Verglasungen in PVC-Rahmenkonstruktionen, die jetzt vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung anerkannt worden ist.

Die Güte- und Prüfbestimmungen gelten für die Systembeschreibung verklebte Verglasungen in PVC-Rahmenkonstruktionen ...

  • für Fenster und Türen, die aus Kunststoff-Fensterprofilen und zugehörigen Dichtungen entsprechend den Abschnitten I und II der RAL-GZ 716/1 als Bestandteil eines gütegesicherten Kunststoff-Fenstersystems hergestellt sind, wenn ihre Rahmen mit der Verglasung verklebt sind und sie in Außen- und Innenwänden von Gebäuden mit einer Neigung bis zu maximal 10° von der Vertikalen eingesetzt werden, sowie für werkseitig ausgeführte Festverglasungen.
  • für nach diesen Güte- und Prüfbestimmungen zugelassene 1- und 2-Komponenten-Klebstoffe und Klebebänder (nachstehend als Klebesysteme bezeichnet).
  • für eingeklebte Füllungen (i.F. Verglasungen genannt), die für die Kunststoff-Fenster und -Türen aussteifende und mittragende Funktionen übernehmen. Diese müssen aus einer Isolierverglasung mit mindestens zwei Scheiben bestehen. Anstelle der Verglasung können auch Füllungen aus anderen Werkstoffen eingesetzt werden, wenn diese nachgewiesen statisch wirksam sind.
  • für die Systembeschreibung, die die einwandfreie Herstellung von verklebten Verglasungen in PVC-Rahmenkonstruktionen beschreibt.

Die verklebte Rahmenkonstruktion übernimmt keine tragende, aussteifende oder absturzsichernde Funktion für das Gebäude und muss zusätzlich durch geeignete Maßnahmen im geschlossenen Zustand gegen Absturz gesichert sein. Dachflächenfenster und nicht werkseitig verklebte Konstruktionen werden nicht von den Güte- und Prüfbestimmungen erfasst.

Für die Verklebung der Verglasung in Kunststoff-Fenster- und -Türelementen muss sichergestellt sein, dass ...

  • deren einwandfreie Herstellung und Funktionssicherheit in der Systembeschreibung vorgegeben ist,
  • die Anforderungen des Abschnittes III der RAL-GZ 716/1 sowie die Anforderungen der Güte- und Prüfbestimmungen für die Systembeschreibung von verklebten Verglasungen in PVC-Rahmenkostruktionen erfüllt werden,
  • der Eignungsnachweis für das Klebesystem und
  • der Nachweis der Verträglichkeit sowie der Dauerhaftigkeit der vorgesehenen Systemkomponenten des verklebten Kunststoff-Fenstersystems zueinander und
  • der Nachweis der Gebrauchstauglichkeit des verklebten Kunststoff-Fenstersystems erbracht ist.

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