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Bauforderungssicherungsgesetz: Drohen Baubranche massive Liquiditätsengpässe?

(21.6.2009) Der Bundesrat hat die geplante Aufhebung der Zweckbindung für gezahltes Baugeld im Bauforderungssicherungsgesetz (BauFordSiG) an das konkrete Bauwerk abgelehnt. Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen Bauträger künftig nicht mehr verpflichtet sein, mit dem Baugeld, das ihnen für eine bestimmte Baustelle zur Verfügung steht, genau diejenigen Personen zu bezahlen, die an der Erstellung oder dem Umbau des Bauwerkes beteiligt sind.

Die zur Begründung des Vorhabens von der Bundesregierung vorgebrachten Liquiditätsengpässe beträfen in erster Linie unseriöse Bauträgergesellschaften und Generalunternehmen, die unterfinanzierte Bauvorhaben durchführen, heißt es in der Stellungnahme des Bundesrates vom 12. Juni 2009. Der Gesetzentwurf verlagere lediglich das Risiko auf den Subunternehmer. Auch die Rechtsstellung der Verbraucher würde nicht verbessert. Die beabsichtigen Änderungen gefährdeten außerdem den Zweck des Forderungssicherungsgesetzes. Es sei wichtig, dass das Baugeld in der Baustelle verbleibe, für die es zur Verfügung gestellt wurde. Nur so könnten die am Bau beteiligten Personen ihre berechtigten Werklohnforderungen besser durchsetzen. Die erst seit Beginn dieses Jahres geltende Regelung solle deshalb zunächst einmal evaluiert und nicht gleich aufgehoben werden.

Bauindustrie is not amused

"Der Bundesrat hat mit der Ablehnung der Änderungen zum Bauforderungssicherungsgesetz ... die gesamte Baubranche - vom Hauptunternehmer bis zum kleinsten Handwerker - in massive Liquidationsprobleme gestürzt". Darauf hat der Vizepräsident des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, Prof. Thomas Bauer hingewiesen.

Aus Sicht der Bauindustrie führt das Gesetz durch die Pflicht, eingehende Zahlungen ausschließlich für das konkrete Bauvorhaben verwenden zu müssen, zu einem massiv erhöhten Liquiditätsbedarf der Unternehmen. "Es ist mir absolut unverständlich, wie in der aktuellen Finanzkrise der Bundesrat einer gesamten Branche solche Belastungen auferlegen kann" kritisierte Bauer. Das geltende Gesetz nicht zu ändern, bedeute, alle Bauunternehmen letztlich einer erhöhten Insolvenzgefahr auszusetzen.

"Außerdem wird das Risiko eines Zahlungsverzugs des Auftraggebers zwangsläufig in der Nachunternehmer-Kette zu Lasten der kleinen Unternehmen weitergeleitet. Damit wird jedoch der eigentliche Schutzzweck des Gesetzes geradezu pervertiert" monierte Bauer. Er bekräftigte, dass damit der Bundesrat durch seine Entscheidung insbesondere den Mittelstand und das Handwerk treffe. Viele Handwerksunternehmen hätten noch gar nicht erkannt, dass die Pflichten des geltenden Gesetzes (Verwahrung eingehender Zahlungen auf Treuhand- oder Sonderkonten, Zweckbindung von eingehenden Zahlungen an eine konkrete Baustelle) und dessen Risiken (persönliche und strafrechtliche Haftung des Geschäftsführers) auch die kleineren und mittleren Unternehmen in ihrer Existenz bedrohten.

Die deutschen Bauunternehmer seien sich laut Bauindustrie einig, dass die Verweigerung der Abmilderung des geltenden Gesetzes die Liquiditätsbelastung der gesamten Baubranche massiv verschärfe. In der anhaltenden Wirtschaftskrise sei zu befürchten, dass die Baubranche in Kürze bei der Bundesregierung vorstellig werden und ca. 4 bis 5 Milliarden Euro Liquiditätshilfe beantragen müsse. Dieser erheblich erhöhte Liquiditätsbedarf werde sich auch äußert negativ auf die Bonitätskennziffer der gesamte Branche auswirken - gerade in Zeiten eines deutlich schwieriger werdenden Finanzierungsumfeldes.

ZDB nimmt Politiker (zum Teil) in Schutz

Anlässlich der Verabschiedung der Änderung des Bauforderungssicherungsgesetzes (BauFordSiG) erklärte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes (ZDB), Prof. Dr. Karl Robl: "Der Gesetzgeber hat mit der jetzt vorgenommenen Änderung nur einen Teil des Problems gelöst. Der jetzige Zustand ist unbefriedigend, aber überhaupt kein Grund, zur Einstellung vertraglich vereinbarter Zahlungen aufzurufen oder eine unangemessene Politikerschelte zu betreiben."

Auch der ZDB hatte vorgeschlagen, die Zweckbindung des Baugeldes an konkrete Baumaßnahmen aufzuheben, um das Baugeld zur Finanzierung verschiedener Baumaßnahmen verwenden zu können. Darüber hinaus sollte nach Vorstellung des mittelständischen Baugewerbes die 50%-Quote gestrichen werden, so dass der Baugeldempfänger, der selbst an der Herstellung beteiligt ist, Baugeld in Höhe des angemessenen Wertes der von ihm erbrachten Leistung erhalten darf.

Denn durch eine Ausweitung des Baugeldbegriffs zum 1. Januar 2009 sind Bauunternehmen, insbesondere diejenigen, die eine Vielzahl von Bauvorhaben gleichzeitig betreuen, vor erhebliche Umsetzungsprobleme gestellt worden, die in der Praxis immensen bürokratischen Aufwand und darüber hinaus Liquiditätsprobleme verursachen können. Diese Probleme treffen dabei jeden Betrieb, der Arbeiten im Rahmen von Werkverträgen weiter vergibt.

Robl weiter: "Unsere Änderungsvorschläge zum BauFordSiG waren und sind ausgewogen und praktikabel und haben die Interessen der gesamten Branche im Auge. Leider hat der Bundestag nur einen davon umgesetzt. Dies ist sicherlich auf die Hektik am Ende der Legislaturperiode zurückzuführen. Die Diskussion ist auch dadurch erschwert worden, dass eine völlig unrealistische Totalrevision des Gesetzes lange Zeit gefordert wurde und dass immer neue Änderungsvorschläge und Resolutionen hierzu von unzuständiger Seite eingebracht wurden."

"Wir erwarten daher eine an den Interessen der gesamten Branche ausgerichtete Änderung des BauFordSiG unmittelbar nach der Wahl. Ziel muss dabei sein, Unternehmen vor Zahlungsausfällen und -verzögerungen zu schützen. Dies darf jedoch nicht mit großem bürokratischem Aufwand einhergehen und zu Liquiditätsproblemen führen." So Robl abschließend.

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