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Bundeskabinett verabschiedet neue HOAI

(17.5.2009) Am Mittwoch den 29. April 2009 hat das Bundeskabinett den Verordnungsentwurf der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) beschlossen. Eine mehr als zehnjährige Diskussion könnte damit zu Ende zu gehen. Der Entwurf enthält einige richtige Änderungen, wie ...

  1. Der Anwendungsbereich der HOAI wird auf Planungen von im Inland ansässigen Büros beschränkt. Damit wird der allgemeinen Dienstleistungsfreiheit gemäß der europäischen Dienstleistungsrichtlinie Rechnung getragen.
  2. Mit einem neuen Berechnungsmodell und einem Bonus-Malus-System werden die Honorare von den Baukosten abgekoppelt und Anreize zum kostengünstigen Bauen geschaffen.
  3. Gutachterliche und beratende Tätigkeiten werden ebenso behandelt wie bei der Rechtsberatung (Mit der Novellierung der Gebührenordnung für Rechtsanwälte ist seit Juli 2006 nur noch die forensische Tätigkeit an verbindliche Gebühren gebunden). Die Regelungen bleiben aber als unverbindliche Vorschriften erhalten und stellen für unerfahrene Planer und Auftragnehmer ein Orientierungsgeländer dar.
  4. Mit dem Wegfall verbindlicher Stundensätze wird mehr Vertragsfreiheit ermöglicht. Gleichzeitig entstehen mehr Anreize für die Büros zu wirtschaftlich vernünftigem und marktgerechtem Kalkulieren.
  5. Die seit fast 14 Jahren unveränderten Tafelwerte werden pauschal um 10 Prozent angehoben. Die Mehrkosten für die öffentlichen Haushalte betragen rund 290 Millionen Euro, davon tragen der Bund 80 Millionen Euro, die Bundesländer 35 Millionen Euro und die Kommunen 175 Millionen Euro.
  6. Der Entwurf enthält außerdem systematische Verbesserungen und Vereinfachungen. Es bleibt bei den bisherigen Tafelendwerten (unter anderem 25,56 Millionen Euro im Hochbau).

Architekten zufrieden

Die Bundesarchitektenkammer (BAK) begrüßt die Beschlussfassung des Bundeskabinetts zur Novelle der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), die notwendig, aber auch längst überfällig war. Eine Reihe der Forderungen des Berufsstandes der Architekten wurde dabei berücksichtigt. Die BAK verweist besonders darauf, dass der Erhalt des Anwendungsbereiches durch Beibehaltung der Tabellenendwerte und der Leistungsbilder in ihrem bisherigen Umfang sowie die "Entrümpelung" der Verordnung von Vorschriften ohne relevanten Regelungsinhalt Transparenz schaffen und dem Verbraucherschutz dienen würden. Eine Praxis-taugliche Regelung für Abschlagszahlungen wurde noch in letzter Minute in den Novellierungsvorschlag aufgenommen. Mit der Erhöhung der Honorarsätze um 10% und einer Reihe weiterer wesentlicher Neuregelungen wie z.B. zur Europafestigkeit und den Anreizen für kostensparendes, wirtschaftliches Bauen habe das Kabinett eine geeignete Grundlage für die erforderliche und auch von den zuständigen Ministerien in Aussicht gestellte weitere Fortentwicklung der HOAI geschaffen.

BAK-Präsident Prof. Dipl.-Ing. Arno Sighart Schmid appellierte an die zuständigen Landesminister, nun einer zügigen und störungsfreien Verabschiedung der Vorlage im Bundesrat zuzustimmen, so dass die 6. Novelle der HOAI noch in diesem Sommer in Kraft gesetzt werden kann.

Vermesser are not amused

Als wesentlichen Nachteil der designierten neuen HOAI sieht der Verband Deutscher Vermessungsingenieure e.V. (VDV) die Abkopplung der so genannten Beratungsleistungen von dem verbindlichen Teil und die Einordnung in einen unverbindlichen Anhang. In diesem Anhang sind auch die Vermessungsleistungen enthalten.

... lehnen deshalb den vorliegenden Entwurf ab - ebenso wie die Fachkommission Vermessung des Ausschusses der Ingenieurverbände und Ingenieurkammern für die Honorarordnung (AHO). Gemeinsam wollen sie versuchen, über die Landespolitiker noch Änderungen über den Bundesrat einzubringen.

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