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Deutsche Poroton: Abwrackprämie für alte Häuser!?

(8.3.2009) "Was im Kontext des Konjunkturprogramms für schrottreife Autos möglich ist, dürfte für alte Häuser nur recht und billig sein." Mit dieser Forderung steht Johannes Edmüller, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Poroton, sicher nicht allein ... speziell bei Baustoffherstellern, deren Produkte vornehmlich für den Neubau gedacht sind. Während im Automobilbereich vorrangig Hersteller von Kleinwagen profitieren und sich besonders die Autohändler freuen, würden Abwrackprämien für alte Häuser zu sinnvoll wirtschaftlichen Entwicklungen auf dem gesamten deutschen Baumarkt führen.

Wohnungsbedarf in Deutschland bis zum Jahr 2025

Grafik aus dem Beitrag "BDB, BFW, DGfM: Deutschland braucht neue Wohnungen" vom 19.1.2009 (Grafik vergrößern)
 

Dachverbände der Bau- und Wohnungswirtschaft fordern seit längerem mehr Ersatzneubau statt Sanierung (siehe auch unten unter "weitere Meldungen"). Der Bestand an Gebäuden, der aufgrund akuter Wohnungsnot nach dem Zweiten Weltkrieg gebaut wurde, ist groß; er entspricht aber weder energetisch noch demografisch den Erfordernissen der Zeit - dies gelte laut Johannes Edmüller oft auch für bereits sanierte Objekte.

Neubau ist wirtschaftlicher

Aufwändige Sanierungsmaßnahmen - noch dazu in Etappen - führen nicht zwingend zu der CO₂-Einsparung, die wir brauchen, betont man bei Poroton. Ein Aspekt, der im Zuge der geplanten Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 allemal an Bedeutung gewinnt.

Altes sanieren oder neu bauen? (Bild vergrößern)

Ersatzneubauten können sich gegenüber geplanten Gesamtsanierungen dank größerer Eingriffstiefe bei Schallschutz, Verdichtungspotenzialen, flexibleren Grundrisslösungen, optimiertem Brandschutz und notwändiger Wärmedämmung lohnen. Auch die Anpassung der Wohneinheiten an Mieterbedürfnisse von Singles, Älteren oder Pflegebedürftigen ließe sich erheblich leichter realisieren. Nicht zuletzt können neue Bauten Quartiere aufwerten und zur modernen Stadtkultur beitragen.

Wer abreißen statt sanieren will, stößt jedoch in vielen Fällen auf Unverständnis bei den Mietern, die sich gegen einen (wirtschaftlicheren) Neubau stellen. Der Bundesgerichtshof (BGH) aus Karlsruhe hat zuletzt die Rechte der Eigentümer gestärkt: Danach können Eigentümer, wenn die Sanierung ihres maroden Objektes wirtschaftlich sinnlos und ein Abriss geplant ist, ihren Mietern unter bestimmten Bedingungen künftig kündigen. Die Begründung: Vermieter dürfen nicht an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung gehindert werden (BGH, AZ.: VIII ZR 7/08 bis 9/08). Allerdings muss in jedem Einzelfall geprüft werden, ob der Abriss mit anschließendem Neubau zulässig ist - siehe auch Beitrag "Abrisskündigung unter bestimmten Voraussetzungen zulässig" vom 1.2.2009.

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