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HOAI auf der Zielgeraden?

(7.12.2008) Der Staatssekretär im Bundesbauministerium, Dr. Engelbert Lütke Daldrup bestätigte Anfang Dezember, dass in der Ressortabstimmung mit dem federführenden Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie eine Einigung bei der Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gelungen sei. Ein Kabinettsbeschluss soll Ende Januar fallen.

"Um die HOAI europarechtskonform zu machen, ist es erforderlich, den Anwendungsbereich auf Planungsbüros mit Sitz im Inland zu beschränken. Nach dem derzeitigen Stand wird es aber weder zu einer Absenkung der derzeitigen Tafelendwerte von rund 25 Millionen Euro für die Gebäudeplanung noch zu einem Wegfall von Leistungsphasen kommen", so Lütke Daldrup.

Damit bleibt der bisherige Anwendungsbereich im Kern erhalten. Darüber hinaus wird die Objektliste nicht entfallen, damit Maßstäbe für die Festlegung der zutreffenden Honorarzone erhalten bleiben. Die neue HOAI wird weiterhin wichtige vertragliche Regelungen zur Fälligkeit der Schlusszahlung und zum Anspruch auf Abschlagszahlungen enthalten.

Nachdem seit zwölf Jahren die Honorare der Architekten und Ingenieure nicht mehr angehoben wurden, beabsichtigt die Bundesregierung nunmehr eine lineare Erhöhung der Honorare um 10 Prozent.

Neue HOAI Eigentor für Architekten?

Der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, Spitzenverband der privaten und unternehmerischen Immobilienwirtschaft, warnt angesichts der bevorstehenden Neuregelung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vor einem Eigentor. "Auch bei dieser Novellierung wird offenbar wieder die Chance einer dringend notwendigen Flexibilisierung verpasst", kritisiert RA Hans-Ulrich Niepmann, Syndikus des BFW und Baurechtsexperte. "Wir fordern seit Jahren, das die Architekten die Möglichkeit erhalten, mehr individuelle Preisabsprachen mit ihren Kunden treffen zu können. Dies ist bei langfristiger Zusammenarbeit zwischen Architekten und beispielsweise Bauträgern einfach ein praktisches Erfordernis."

Geplant ist stattdessen in der Neuregelung der HOAI weiter an den starren Sätzen für die Leistungsphasen 1-9 festzuhalten und damit freie Vereinbarungen nur in praktisch seltenen Ausnahmefällen zuzulassen. "Man treibt hier durch diese starren Regelungen die Architekten selbst und deren (Groß-) Kunden geradezu in die Illegalität, zumal in Zeiten, in denen jede Kostenerhöhung die ohnehin schwache Baukonjunktur weiter gefährdet", erläutert Niepmann.

Diese Unbeweglichkeit bei gleichzeitig massiver Steigerung der Honorarsätze um immerhin rund 10 Prozent sei auch, so der Syndikus weiter, ein wesentlicher Grund für die Überlegungen von Immobilienunternehmen, Lösungen ohne die Einschaltung externer Architekten zu suchen und sich dadurch von den Preisvorgaben der HOAI abzukoppeln.

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