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Investitionsprogramm der Bundesregierung fördert auch Baubranche

(5.11.2008) Für 2009 und 2010 hat die Bundesregierung ein Paket verschiedener Investitionsmaßnahmen zur Minderung der Folgen der Finanzkrise geschnürt: Mit 50 Milliarden Euro will der Bund Investitionen und Aufträge von Unternehmen, privaten Haushalten und Kommunen fördern. Steuerliche Entlastungen sollen gleichzeitig den privaten Konsum ankurbeln.

Nicht zuletzt die Baubranche dürfte vom Programm zur "Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung" profitieren. So will die Bundesregierung zusätzliche Investitionen in die Energieeffizienz von Gebäuden anstoßen. Für das CO₂-Gebäudesanierungsprogramm stehen in den Jahren 2009 bis 2011 zusätzlich drei Milliarden Euro bereit. Mehr Geld gibt es ebenfalls für die Förderung des altersgerechten Umbaus von Wohnraum sowie für die Sanierung von Schulen, Kindergärten und Sportstätten.

Auch die Infrastrukturprogramme für strukturschwache Kommunen will die Bundesregierung um drei Milliarden Euro aufstocken. Befristet sollen zudem besonders günstige Zinskonditionen gelten. Die Bundesregierung will außerdem dringliche Verkehrsinvestitionen für den Schienenverkehr, für den Lärmschutz, für Bundesfernstraßen und Wasserstraßen schneller umsetzen als bislang vorgesehen. Dafür will der Bund jeweils eine Milliarde Euro bereitstellen.

Die Nachfrage privater Haushalte nach Handwerkerleistungen soll durch Verdoppelung des Steuerbonus für Handwerkerleistungen für Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen gesteigert werden. Künftig können private Haushalte 20 Prozent von maximal 6.000 Euro Kosten - also bis zu 1.200 Euro - vom Finanzamt erstattet bekommen.

Nicht nur der Baubranche dürfte die auf 2 Jahre befristete Wiedereinführung der degressiven Abschreibung von 25 Prozent auf bewegliche Wirtschaftsgüter ab Januar 2009 helfen. Unternehmen sollen damit in den ersten zwei Jahren einen größeren Teil der Kosten für neu angeschaffte oder hergestellte bewegliche Wirtschaftsgüter von der Steuer absetzen können. - zum Beispiel für Maschinen oder Fahrzeuge.

Nach dem grundlegenden Kabinettsbeschluss am 5.11.2008 will das Bundeskabinett kommende Woche die notwendigen Gesetzesänderungen für die Umsetzung des Pakets im einzelnen beschließen.

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