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RAL-Gütezeichen Solarenergieanlagen erweitert

<!---->(4.8.2008) In Zeiten steigender Energiepreise wird der Umstieg auf alternative Energiequellen immer attraktiver. Solarenergie gewinnt stetig an Bedeutung: Sie ist schadstofffrei, ungefährlich, unbegrenzt und kostenlos für jeden verfügbar. Solaranlagen zur Gewinnung von elektrischem Strom oder Wärme funktionieren aber nur dann wirtschaftlich, wenn sie von qualifiziertem Personal und aus hochwertigen Komponenten errichtet werden. Klare Qualitätskriterien für die Auswahl des Anlagen-Anbieters gibt seit 2005 das RAL Gütezeichen Solarenergieanlagen Investoren und Fach- wie Privatkunden an die Hand (siehe Beitrag vom 23.12.2005). Die entsprechende RAL Gütesicherung wurde jetzt um den Bereich Service und Betrieb erweitert und verspricht somit umfassende Sicherheit auch für die Zeit nach der Installation der Anlage.

Die Gütesicherung Solarenergieanlagen beschreibt die Güte ...

  • der Komponenten,
  • der Planung,
  • der Ausführung sowie
  • des Services und Betriebs

... von solarthermischen und photovoltaischen Anlagen zur Gewinnung von Sonnenenergie. Allgemeine Güte- und Prüfbestimmungen legen die Rahmenbedingungen für Komponenten, Konzeption, Ausführung sowie Service und Betrieb bei solarthermischen und photovoltaischen Anlagen fest.

Die Gütesicherung für den Bereich Service und Betrieb stellt spezifische Anforderungen an die Wartung bei Überwachung durch den Anlageneigentümer. Dazu gehören ein Wartungsprotokoll mit einem Inbetriebnahmeprotokoll des Netzbetreibers, allgemeinen Angaben, technischen Anlagendaten, Prüfungen, Plausibilitätskontrollen, Zählerdaten, Messdaten, Wartungsarbeiten und ertragsmindernden Faktoren. Des Weiteren werden Anforderungen an das Ausführen von Arbeiten sowie betriebliche und personelle Anforderungen gestellt. In einem zweiten Teil geht es um die Störungsbehebung bei der Überwachung durch den Anlageneigentümer, im dritten Teil um die Wartung und Störbehebung bei Überwachung durch einen Dienstleister und in einem vierten Teil um den Betrieb der Anlage durch einen Dienstleister.

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