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Update Förderprogramme

(3.8.2008) In den vergangen Wochen und Monaten wurden wieder verschiedene Förderprogramme aufgelegt bzw. upgedatet. Hier eine Übersicht:

Zuschuss für Mini-Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen

Mit Inkrafttreten der Richtlinie zur Förderung von Mini-KWK Anlagen am 1.7.2008 kann die Neueinrichtung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen mit einer elektrischen Leistung von bis zu 50 kW bezuschusst werden. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der maximalen elektrischen Leistung der Anlage und den geplanten Vollbenutzungsstunden. Eine besondere Bonusförderung wird für Anlagen mit besonders geringen Schadstoffemissionen gewährt.

Weitere Informationen gibt es auf den Seiten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Das Antragsformular soll dort ab dem 1.9.2008 bereitgestellt werden. Der Zuschuss kann frühestens zum 1.9.2008 beim BAFA beantragt werden.

BMU startet Förderprogramm für kommunalen Klimaschutz

Das Bundesumweltministerium (BMU) hat eine umfassende Klimaschutzinitiative gestartet. Ziel ist es, Klimaschutzpotenziale durch Energieeffizienzsteigerungen und den vermehrten Einsatz regenerativer Energien effektiv zu nutzen. Mit mehreren neuen Programmen sollen Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien gefördert werden. Eine besonders wichtige Zielgruppe sind dabei die Kommunen.

Städte, Gemeinden und Landkreise, Kirchen, Hochschulen und Theater stehen im Mittelpunkt der Richtlinie für "Klimaschutz in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen". Gefördert werden die Erstellung von Klimaschutzkonzepten und ein "Klimaschutzmanager", der die Umsetzung unterstützt. Die Förderung kann maximal drei Jahre laufen. Darüber hinaus unterstützt das Bundesumweltministerium Modellprojekte mit dem Leitbild der CO₂-Neutralität, z.B. in Schulen, Schwimmbädern oder Rathäusern. Stehen nur einzelne Ersatzinvestitionen an wie eine neue Innenbeleuchtung, gibt es für besonders energieeffiziente Technologien einen Zuschuss.

Bundesumweltministerium verlängert Kesseltausch-Bonus

Das Bundesumweltministerium hat die Förderung für den Einbau moderner Heizungsanlagen über den 3. Juni 2008 hinaus verlängert: Noch bis Ende 2009 erhalten Investoren zusätzlich zur bestehenden Förderung von Solarkollektoren einen Bonus, wenn gleichzeitig der alte Heizkessel durch einen Öl- oder Gasbrennwertkessel ausgetauscht wird. Der Bonus beträgt bei der Kombination von Kesseltausch mit Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung 750 Euro und in der Kombination von Kesseltausch mit Solarkollektoren zur alleinigen Warmwasserbereitung 375 Euro.

Das Bundesumweltministerium fördert über das Förderprogramm "Nutzung erneuerbare Energien im Wärmemarkt" Investitionen in erneuerbare Energien im Wärmebereich. In diesem Jahr stehen dafür 350 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung. Im kommenden Jahr sind es bis zu 500 Millionen Euro. Ursprünglich sollte der Kesseltausch-Bonus Ende Juni auslaufen - siehe auch Beitrag "Kesseltauschbonus im Marktanreizprogramm verlängert und erweitert" vom 18.6.2008.

IWO-Aktion "Energie-Gewinner"

Mit der Aktion "Energie-Gewinner" will das Institut für wirtschaftliche Oelheizung e.V. (IWO) bundesweit zehn Einfamilienhausbesitzer bei der Planung und Durchführung einer umfangreichen wärmetechnischen Modernisierung ihrer Immobilie unterstützen. Neben Fördermitteln vom Staat winken den Haussanierern zusätzlich Beratungsleistungen und finanzielle Zuschüsse von IWO im Wert von bis zu 16.000 Euro. Interessenten können sich unter oelheizung.info bis zum 15.8.2008 bewerben - siehe außerdem "Mineralölwirtschaft bezuschusst 'Heizungs-Check' von Ölheizungen" vom 3.6.2008.

Finanzielle Förderung von Bau- und Modernisierungsvorhaben

Für Neubau und Gebäudesanierung können im Jahre 2008 nach wie vor zahlreiche Förderprogramme von Bund, Ländern, Kommunen und Energieversorgern in Anspruch genommen werden. Gefördert werden neben der Wohnraumschaffung auch die energetische Modernisierung von Bestandsgebäuden und die Nutzung erneuerbarer Energien. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen zu den Investitionskosten oder durch zinsgünstige Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die in den meisten Fällen von privaten Bauherren bei Ihrer Hausbank beantragt werden können.

Wichtig ist, dass der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt wird. Vorhaben, mit denen vor der Antragstellung begonnen wurde, werden in der Regel nicht mehr gefördert. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht, Ausnahmen sind die Einspeisevergütung über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWK-Gesetz).

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