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ZDB und ZDH wollen gemeinsam Klima und Konjunktur stützen

(27.7.2008) "Angesichts rasant steigender Preise für Heizöl, Gas und Strom ist Energiesparen das Gebot der Stunde. Daher bedarf es entsprechender Investitionen in die energetische Gebäudesanierung." Dieses erklärte Prof. Dr. Karl Robl, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes: "Nur wenn deutlich mehr in die energetische Sanierung investiert wird, sind die ehrgeizigen Klimaschutzziele der Bundesregierung erreichbar. Bei dem jetzigen Sanierungstempo brauchen wir 185 Jahre, bis der gesamte Wohnungsbestand saniert ist."

Vor diesem Hintergrund haben der Zentralverband des Deutschen Handwerks und der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes ein gemeinsames Positionspapier "Klima schützen - Konjunktur stützen." erarbeitet und den politisch Verantwortlichen vorgelegt. Die beiden Verbände fordern rasch wirksame Impulse, um die Energieeffizienz im Gebäudebestand zu verbessern. Dazu wurden Vorschläge entwickelt, die gleichzeitig geeignet sind, die schwieriger werdende konjunkturelle Entwicklung im Bau- und Ausbaugewerbe zu stützen.

1. Energiesparprämie einführen

Neben der Zusammenfassung der drei Fördertatbestände beim §35a Abs. 2 EStG ist die Einführung einer Energiesparprämie in Höhe von 25 Prozent von maximal 20.000 Euro nachgewiesener Arbeitskosten erforderlich. Damit kann der Steuerpflichtige über einen Zeitraum von fünf Jahren jeweils 1.000 Euro, d.h. insgesamt 5.000 Euro, im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung vom Finanzamt erstattet bekommen. Der notwendige Umfang der energetischen Sanierungen ist durch einen geprüften Gebäudeenergieberater nachzuweisen.

Damit steigt der Anreiz für energetische Sanierungen erheblich, da die Eigentümer ihre Steuerschuld um maximal 5.000 Euro reduzieren können; damit wird die Sanierung insgesamt deutlich günstiger.

2. Bessere Förderung im Rahmen der KfW-Programme

Ohne eine dauerhaft attraktivere Unterstützung der Investoren wird das Sanierungstempo nicht ausreichend zunehmen. Dazu gehören attraktive Zinssätze wie auch die Kombinierbarkeit von Zuschuss und Darlehen.

Mit der Energieeinsparverordnung 2009 werden die energetischen Anforderungen an Gebäude sowohl im Neubaubereich als auch bei umfassenden Sanierungsvorhaben um 30 Prozent verschärft. Damit werden Maßnahmen, zur Energieeinsparung, die heute noch gefördert werden, ab 2009 zum Standard. Keinesfalls darf es dadurch zu einem Wegfall der Förderung kommen, zumal die Sanierungskosten sich nicht verändern. Vielmehr müssen die Sanierungsanreize erhalten und, zur Beschleunigung des Sanierungstempos sogar gesteigert werden.

3. Sanierungen im Mietwohnungsbestand beschleunigen

Bei einer energetischen Sanierung sollte dem Vermieter das Recht eingeräumt werden, die Abschlagszahlungen des Mieters für Heizung und Warmwasser auf Basis der aktuellen Kosten für die Dauer von fünf Jahren "einzufrieren". Gleichzeitig muss der Energieversorgungsunternehmer die Abschlagszahlungen auf der Grundlage des zu erwartenden neuen Energiebedarfs ermitteln. Mit der Differenz zwischen Abschlagszahlungen des Mieters und eingesparten Abschlagszahlungen an den Energieversorger kann der Eigentümer Darlehen bedienen, die zur Finanzierung der Sanierungsmaßnahme notwendig geworden sind. Nach Ablauf von fünf Jahren werden die Abschlagszahlungen freigegeben und der Mieter profitiert unmittelbar vom reduzierten Energieverbrauch.

Mieter wie Vermieter sollen mit diesem Modell gleichermaßen gewinnen können: Mieter haben die Sicherheit gleich bleibender bzw. sinkender Energiekosten bei gestiegenem Wohnwert. Vermieter ziehen Nutzen aus einer anspruchsvollen Sanierung; ihre Immobilie erfährt eine erhebliche Wertsteigerung. Davon unbenommen bleibt für sie die Möglichkeit bestehen, die gültige Modernisierungsumlage mit 11 Prozent der Investitionssumme auf den Mieter umzulegen.

Das gemeinsame Positionspapier gibt im PDF-Format zum Download.

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