Baulinks -> Redaktion  || < älter 2008/1012 jünger > >>|  

Bundeskabinett beschließt 2. Paket des Integrierten Energie- und Klimaprogramms (IEKP)

(18.6.2008) Angesichts des weltweit steigenden Energiehungers und der explodierenden Preise für Öl und damit auch für Gas hat die Bundesregierung am 5.12.2007 das Integrierte Energie- und Klimaprogramm (IEKP) beschlossen. Entsprechende erste Beschlüsse des Bundestages folgten am 6.6.2008. Kernpunkte waren ...

  • die Verdoppelung des Anteils erneuerbarer Energien in der Stromerzeugung und am Wärmemarkt bis 2020,
  • die Verpflichtung, bei Neubauten ab 2009 einen bestimmten Anteil des Wärmebedarfs aus regenerativen Energien zu decken (siehe auch Beitrag "Pflicht ab 2009: Wärme aus Erneuerbaren Energien" vom 8.6.2008),
  • der Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung mit dem Ziel der Verdopplung ihres Anteils an der Stromerzeugung auf 25% bis 2020 sowie
  • das Recht des Verbrauchers auf freie Wahl des Dienstleisters, der den Verbrauch an Strom oder Gas misst.

Am 18.6.2008 verabschiedete das Bundeskabinett nun das "zweite Klimaschutzpaket" und hat damit laut Bundeswirtschaftsminister Michael Glos "alle Maßnahmen des Integrierten Energie- und Klimaprogramms auf den Weg gebracht und damit den Weg für mehr Klimaschutz frei gemacht".

Die wichtigsten Vorhaben

Nach der geplanten Novellierung von Energieeinspargesetz (EnEG) und zugehöriger Energieeinsparverordnung (EnEV) müssen ab 2009 Neu- und Umbauten von Wohngebäuden um etwa 30% energieeffizienter sein. Werden die geltenden Vorschriften nicht beachtet, drohen künftig Bußgelder. Bauunternehmen werden den Bauherren gegenüber schadensersatzpflichtig, wenn sie sie nicht beachten (siehe auch Beitrag "EnEV 2009: Energieeinsparverordnung geht in die Zielgerade" vom 29.4.2008).

Stromfressende Nachtspeicherheizungen sollen langfristig außer Betrieb gehen.

Kern der Änderung bei der Heizkostenabrechnungsverordnung ist die Erhöhung des verbrauchsabhängigen Anteils bei der Abrechnung der Heizkosten in Mehrfamilienhäusern von 50% auf 70%, um die Anreize zu sparsamem Verhalten zu erhöhen. Besonders sparsame Gebäude (Passivhäuser) werden von der Verbrauchserfassungspflicht ausgenommen.

Die Neufassung der Messzugangsverordnung konkretisiert die bereits vom Bundestag beschlossene Liberalisierung des Messwesens und zielt auf die schnelle Verbreitung intelligenter Stromzähler und damit verbundene bessere Einsparmöglichkeiten. Dazu müssen ab 2010 den Kunden im Regelfall Zähler mit Lastganganzeigen angeboten werden, die allerdings ein Wahlrecht behalten.

Das Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze soll bessere Rahmenbedingungen setzen, die wegen des zügigen Ausbaus des Anteils erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung, des verstärkten grenzüberschreitenden Stromhandels und neuer konventioneller Kraftwerke dringend erforderlich seien.

Auch die Erhöhung der LKW-Maut-Tarife und die Umstellung der KFZ-Steuer auf eine CO₂-Orientierung gehören zu den Kabinettsbeschlüssen im Rahmen des zweiten Klimaschutzpakets.

siehe auch für weitere Informationen:

ausgewählte weitere Meldungen:

Impressum | Datenschutz © 1997-2024 BauSites GmbH