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Stahlpreise explodieren: BMVBS reaktiviert Stahlpreisgleitklausel für Bundeshochbau

(19.5.2008) "Die Risiken der Weltrohstoffmärkte treffen immer intensiver das Baugeschäft." Mit diesen Worten kommentierte am 19.5. in Berlin der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, RA Michael Knipper, die aktuellen Preissteigerungen bei Baustahl. Anfang Mai hätten die Bauunternehmen bis zu 540 Euro pro Tonne Betonstahl bezahlen müssen. Damit hätten sich die Preise innerhalb eines Monats um 35% erhöht, im Vergleich zum Dezember vergangenen Jahres sogar verdoppelt. Knipper: "Eine seriöse Angebotskalkulation ist zurzeit kaum möglich. Insbesondere da die Stahllieferanten nicht mehr bereit sind, Festpreise zu nennen. Es werden nur noch Tagespreise angeboten."


gar nicht Stahl: Bild aus dem Beitrag "Schöck ComBAR - die Glasfaserbewehrung für Sonderanwendungen" vom 3.4.2006

"Umso mehr begrüßen wir, dass das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung - auf unsere Initiative hin - wieder eine zwingende Stahlpreisgleitklausel für Bauleistungen des Bundeshochbaus eingeführt hat", erklärte Knipper. Das BMVBS hatte Anfang 2006 die 2004 eingeführte zwingende Preisgleitklausel auslaufen lassen. Die Vereinbarung einer Gleitklausel lag seitdem nur noch im Ermessen der Vergabestelle. Die seit vergangenem Jahr wieder steigenden Stahlpreise machen es den Bauunternehmen jedoch unmöglich, die Risiken in der Kalkulation weiterhin allein zu tragen.

Die Stahlpreisgleitklausel sei aber vorerst nur für Bauleistungen des Bundeshochbaus eingeführt worden, merkte Knipper an. "Wir fordern eine Ausweitung auf Bauleistungen des Tiefbaus und des Wasserbaus und wünschen uns, dass - neben dem Bund - alle öffentlichen und privaten Auftraggeber in ihre Verträge eine Stahlpreisgleitklausel aufnehmen. Dies ist vor allem auch im Interesse der Auftraggeber selbst, da sie nur so seriös kalkulierte Angebote erhalten."

Darüber hinaus kritisierte Knipper den extrem hohen Selbstbehalt von 10% der Mehraufwendungen, die die Bauunternehmer selbst schultern müssten. Zudem sehe die Bauindustrie die Verpflichtung des Auftragnehmers, Nachunternehmer in die Regelung mit einzubeziehen, insoweit skeptisch, da sie erhebliche vertragsrechtliche Probleme aufwerfe.

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