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Bauaufsichtlich zugelassen! Bewegliches, selbstschließendes Brandschutzfenster

(16.5.2008) Mit dem System Schüco AWS 70 (60) FR 30 bietet Schüco ein bauaufsichtlich zugelassenes Aluminium-Brandschutz-Drehfenster an. Mit diesem Systemfenster für die Feuerwiderstandsklassen F(EI)30 und G(EW)30 ist es dem Unternehmen gelungen, die hohen Brandschutzanforderungen an bewegliche Bauteile mit den ästhetischen und bauphysikalischen Anforderungen an moderne Fenster- und Fassadengestaltung zu kombinieren. Vor allem die vollständige Profilintegration der Fensterschließer und die verdeckte Anordnung der Brandschutzverriegelung verleihen dem Aluminium-Brandschutzfenster eine gestalterisch harmonische, schlanke Optik, die konform ist mit den Standardfenstern aus dem Hause Schüco.


Bewegliche Bauteile nehmen im baulichen Brandschutz eine Sonderrolle ein, denn zunächst steht ihre Öffnungsfunktion im Widerspruch zu dem Bestreben, feuer- und rauchdichte Raumabschlüsse am Gebäude zu schaffen und so die Ausbreitung eines Schadenfeuers zu verhindern. Deshalb müssen Feuerschutzabschlüsse grundsätzlich selbsttätig schließen oder aber mit einer Feststellanlage gekoppelt sein, die im Brandfall ein automatisches Schließen einleitet. Dass man bewegliche Bauteile im Brandschutz überhaupt anwenden darf, setzt im Rahmen der Zulassung eine spezielle Dauerfunktionsprüfung voraus, die sicherstellt, dass z.B. der geforderte Raumabschluss auch nach zig-tausendfachem Öffnen und Schließen noch gewährleistet ist. Profile, Beschläge, Dichtungen und Zubehörteile sind hier besonderen Dauerbelastungen ausgesetzt, und es ist letztlich das reibungslose Zusammenspiel sämtlicher Komponenten eines solchen Brandschutzsystems, das die Funktion im Brandfall garantiert.

Bewegliche, selbstschließende Brandschutzverglasung

Bewegliche Bauteile im Brandschutz - dabei handelte es sich bislang fast ausschließlich um Türen und Tore. Brandschutzfenster gab es nur als vereinzelte Sonderlösungen (so genannte Brandschutzklappen), die über eine Zustimmung im Einzelfall der zuständigen Baubehörde eingesetzt werden konnten. Die aufwändige Entwicklung bei verhältnismäßig geringem Einsatzspektrum machte die Bereitstellung von Systemlösungen bislang unattraktiv. Die Vielfalt in der Architektur und vor allem auch der von Schüco forcierte Trend zur multifunktionalen, intelligenten Fassade hat jedoch auch ein öffenbares Brandschutzfenster in den Fokus der Entwicklungsarbeit gerückt.

Drei klassische Anwendungsbereiche

Generell muss eine Fassade erhöhte Brandschutzanforderungen erfüllen, wenn die Gefahr eines Feuerüberschlages und damit der Ausweitung eines Brandes auf den angrenzenden Brandabschnitt bzw. ein angrenzendes Gebäude besteht. So genannte Brandüberschlagswege können ...

  • vertikal definiert sein, z.B. vom Dach eines niedrigen Anbaus zum nächsten Geschoss des höheren Gebäudes,
  • horizontal angeordnet sein, so z.B. wenn ein Gebäude einen Inneneckbereich ausbildet.
  • sich durch die Unterschreitung von Abstandsflächen zu benachbarten Gebäuden oder bebauten Grundstücksgrenzen ergeben.

In den genannten Situationen fordert der Gesetzgeber in Deutschland als erhöhten Schutz vor Brandübertragung Bauteile mit erhöhten Brandschutzeigenschaften. Sofern es sich um Fensteröffnungen in Lochfassaden handelt, sind dies häufig F30-Festverglasungen oder G30- bzw. F30 Brandschutzfassaden.

Zulassung für Brandschutzfenster

Die Möglichkeit, Lichtöffnungen in den genannten Einbausituationen künftig auch als öffenbare Brandschutzfenster ausführen zu können, ist in mehrfacher Hinsicht attraktiv. So wird beispielsweise die Raumqualität der angrenzenden Büro- oder Treppenräume durch die Option einer natürlichen Belüftung deutlich erhöht, die wahlweise manuelle oder elektronische Regelbarkeit verbessert den Komfort.

Die Zusammenfassung dieser Funktion ist mit einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DIBt zugelassen (F30 = Z-19.14-1898; G30 = Z-19.14-1899). Das erleichtert die Planung mit diesen Brandschutzfenstern deutlich, denn die Systemzulassung macht die Zustimmung im Einzelfall überflüssig.

Optik und Funktionen integriert

Das zugelassene Brandschutzfenster, das mit Brandschutz-Isolierverglasungen der Feuerwiderstandsklassen F(EI)30 und G(EW)30 ausgestattet werden kann, weist die gleiche Systemoptik auf wie die aktuellen Schüco AWS-Systeme (vergleiche Beitrag "Energie, Sicherheit, Automation und Design vereint im Schüco AWS" vom 23.5.2006). Profilansichten und Beschläge sind weitestgehend identisch, und auch die weiteren bauphysikalischen Vorzüge wie Dichtigkeit, Wärme- und Schallschutz konnten vom Standardfenster auf das Brandschutzfenster übertragen werden. Durch die vollständige Integration der automatisierten Schließtechnik in die Profile bewegt sich das Brandschutzfenster ganz auf der ästhetischen Linie der Fensterserie Schüco AWS und der Brandschutz-Fassadensysteme Schüco FW50+BF / FW60+BF. In letztere ist das Brandschutzfenster als nach innen öffnender Drehflügel in Form eines Einsatzelementes einsetzbar, alternativ kann es auch als Lochfenster in Mauerwerk oder Betonwänden zum Einsatz kommen. Die Flügelmaße liegen minimal bei 700 x 1.080 mm und maximal bei 1.300 x 1.900 mm.


Schüco entwickelte das Brandschutzfenster auf Grundlage der aktuellen AWS-Konstruktion mit dem TipTronic-Flügel (siehe auch "Schüco TipTronic: Die mechatronische Beschlagsgeneration" vom 22.4.2005). Zu den brandschutztechnischen Modifikationen gehören u.a.

  • eingeschobene Isolatoren,
  • im Brandfall aufschäumende Materialien im Falzbereich des Fensters sowie
  • Edelstahl-Halteleisten für die Verglasung, die gleichzeitig der Stabilisierung des Profilverbundes dienen, jedoch für den Betrachter nicht sichtbar sind.

So unterscheidet sich das Brandschutzfenster optisch nicht von einer herkömmlichen AWS-Konstruktion. Der im Profil eingeschobene Beschlag dient dem manuellen Öffnen und automatischen Schließen. In Verbindung mit einer Feststellanlage und Rauchmeldeanlage erfolgt im Brandfall ein automatisches Schließen.

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