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Kessel und ZVSHK unterzeichnen Haftungsübernahmevereinbarung

(5.5.2008; IFH/intherm-Bericht) Gemeinsam mit ZVSHK-Hauptgeschäftsführer Michael von Bock und Polach hat Alexander Kessel, Geschäftsführer für Vertrieb und Marketing bei der Kessel AG, eine Haftungsübernahmevereinbarung unterzeichnet. Der Vertragsschluss fand im Beisein von ZVSHK-Präsident Bruno Schliefke auf dem IFH-Messestand des bayerischen Entwässerungsspezialisten statt. Mit der Vereinbarung verpflichtet sich das Unternehmen unter anderem, Aufwendungen für Schäden aus fehlerhaften Produkten sowie Gebrauchs- oder Verlegeanleitungen zu übernehmen. Die Vereinbarung tritt ab dem 1. Mai 2008 in Kraft und gilt für alle von Kessel gelieferten und gekennzeichneten Erzeugnisse mit der Ausnahme von Sonderanfertigungen. Hier wird das Unternehmen jedoch auf Anfrage eine spezifische Absicherung anbieten, die den Vorgaben der Haftungsübernahmevereinbarung entspricht.

Bruno Schliefke (ZVSHK-Präsident), Alexander Kessel (Kessel-Geschäftsführer), Michael von Bock und Polach (ZVSHK-Hauptgeschäftsführer)
v.l.n.r.: Präsident des ZVSHK, Bruno Schliefke, Geschäftsführer Alexander Kessel und ZVSHK-Hauptgeschäftsführer Michael von Bock und Polach

Die Unterzeichnung ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung des Kundenservices von Kessel: Durch die Vereinbarung unterstützt das Unternehmen SHK-Betriebe dabei, Mängelbeseitigungspflichten aus ihren Werkverträgen gegenüber den Auftraggebern zu erfüllen. Anspruch auf Leistungen haben alle in die Handwerksrolle eingetragenen Handwerksfirmen, sofern sie Mitglied einer Innung der Sanitär-, Heizungs- und Klimabranche sind, die einem dem ZVSHK angeschlossenen Landesverband angehört. "Wir legen großen Wert auf vertrauensvolle und langjährige Partnerschaften mit Unternehmen aus dem verarbeitenden Gewerbe. Schließlich ist gerade bei langlebigen Produkten wie unseren die Kundenzufriedenheit und Kundenbindung besonders wichtig", so Alexander Kessel. Das Unternehmen aus Lenting bei Ingolstadt ist eines von rund 80 Unternehmen, die sich der Vereinbarung angeschlossen haben.

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