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BDB: "HOAI-Novelle vernichtet Arbeitsplätze und selbständige Existenzen"

(16.3.2008) Nach 13 Jahren der Untätigkeit hat das Bundeswirtschaftsministerium im Februar einen Entwurf für eine 6. Novelle der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vorgelegt, der nach BDB-Ansicht bei Umsetzung in den Auswirkungen vermutlich die derzeitigen Arbeitsplatzabbau-Tendenzen in der Großwirtschaft wie zum Beispiel bei BMW, Siemens etc. noch in den Schatten stellen würde. Dieser Entwurf könne nur als "worst-case" bezeichnet werden, mit dem das Bundeswirtschaftsministerium nunmehr auch erstmals die Existenz eines breiten Teils unseres leistungsorientierten technischen Mittelstandes akut gefährden würde.

Der vorliegende Referentenentwurf sieht beispielsweise die Absenkung der Tafelendwerte um 80% bei den Hochbauleistungen auf nunmehr 5 Mio. Euro und den Ingenieurleistungen (Tragwerksplanung) auf 3 Mio. Euro vor. Angeblich - so die Meinung des Bundeswirtschaftsministeriums - seien auch die Leistungen der Realisierung des Bauwerks (Leistungsphasen 6 - 9) nicht "geistig-schöpferischer Art", so dass auch dieser fast 50% des Leistungsbildes der Architekten- und Ingenieurleistungen umfassende Leistungsanteil in die Unverbindlichkeit und damit praktisch in den Preiswettbewerb entlassen werden solle. Gerade aber diese Bauleitungs- und Überwachungsleistungen sind für die Qualität des Bauwerks, seine Mängelfreiheit und damit für den Bauherrenschutz von zentraler Bedeutung und damit im Interesse des Verbraucherschutzes zwingend notwendig zu regeln. Insgesamt betrachtet blieben nur noch 10% des bisherigen Anwendungsbereiches der alten HOAI als verbindlicher Teil erhalten - ein geradezu unverantwortlicher Kahlschlag, so der BDB.

Weitere eindeutige Planungsleistungen, wie zum Beispiel die im Interesse des Klimaschutzes und der CO₂-Reduktion unentbehrlichen Leistungen der Bauphysik, sollen ebenfalls aus der HOAI als nur "Beratungsleistungen" herausgenommen werden, was geradezu als grob fahrlässig zurückgewiesen werden müsste.

Begründet wird dieser beabsichtigte "Kahlschlag an der HOAI" wie so üblich mit europarechtlichen Notwendigkeiten. So auch die Absicht, EU-Ausländer mit Sitz außerhalb Deutschlands völlig von der Anwendung der HOAI freistellen zu wollen. Dies wäre in den Auswirkungen eine Inländerdiskriminierung und in den Folgen ähnlich, "den Engländern in Deutschland das Fahren auf der linken Fahrbahnhälfte erlauben zu wollen".

Die Vorlage dieser 6. HOAI-Novelle, die im übrigen noch von "handwerklichen Fehlern reich bestückt" sei, müsse als ernster Anschlag auf die Existenz des unabhängigen, mittelständischen Planerbereichs im Bauwesen gewertet werden. Er ist laut BDB umso unverständlicher, als die Berufsstände der Architekten und Ingenieure durch ihre Berufsorganisationen auf der Grundlage eines von der Bundesregierung beauftragten Gutachtens zum "Statusbericht 2000plus Architekten / Ingenieure" in unbezahlter, ehrenamtlicher Tätigkeit einen angemessenen und umfassenden Entwurf für eine HOAI-Novelle vorgelegt haben, der allerdings vom Bundeswirtschaftsministerium annähernd unbeachtet blieb.

Dieser Entwurf der HOAI werde auch den bisherigen gemeinsamen Bestrebungen der Berufsstände und der Bundesregierung für mehr Baukultur einen Bärendienst erweisen. Er werde eher die Tendenz zur "Baukonfektion statt Baukultur" fördern und den Verbraucherschutz sowie die Bauqualität erheblich vermindern.

Der BDB appelliert an die Bundesregierung, diesen indiskutablen Referentenentwurf zur HOAI sofort zurückzuziehen, zumal dieser Vorschlag den Festlegungen im Koalitionsvertrag nach systemkonformer Novellierung der HOAI nicht gerecht wird. Im engen Benehmen mit den betroffenen Planerkreisen sollten die europarechtlichen Vorgaben für eine zukünftige HOAI geklärt werden und bis zur Vorlage einer diskussionswürdigen HOAI-Vorlage sei eine angemessene Abschlagsregelung im gegebenen System für die wirtschaftliche Entwicklung seit der letzten Novelle im Jahre 1995 als Sofortmaßnahme in praxisgerechter Form dringend erforderlich. Der BDB steht für diese Zusammenarbeit jederzeit zur Verfügung, nicht aber "für die Verstümmelung unserer im Grundsatz bewährten Honorarordnung".

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