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Hörmann-Garagentore mit TÜV-geprüfter Einbruchhemmung

(18.2.2008) Die Hörmann KG bietet ab sofort kraftbetätigte Garagentore an, die durch die TÜV Nord Cert GmbH nach der Richtlinie des Verbandes Tore Türen Zargen (ttz) "Einbruchhemmung für Garagentore" geprüft sind.

Garagen sind beliebte Angriffsziele für Einbrecher. Aus gutem Grund, denn dort lagern oft Gegenstände mit nicht unerheblichem Sachwert, wie beispielsweise Fahrräder, Gartengeräte oder Autozubehör. Deshalb rät auch die Abteilung Kriminalprävention auf der Internetseite des Bundesministeriums für Inneres dazu, einbruchhemmende Garagentore einzusetzen.

Die neue Richtlinie des ttz gilt ausschließlich für Garagentore. Sie unterscheidet sich damit deutlich von anderen Bestimmungen wie beispielsweise der Widerstandsklasse 2 (WK 2), deren Anwendung auf Garagentore umstritten ist. Die ttz-Richtlinie beschreibt detailliert Prüfanforderungen, um die einbruchhemmenden Eigenschaften von Garagentoren durch Einbruchversuche zu beurteilen und zu bewerten. Auf dieser Basis stellt die TÜV Nord Cert GmbH ab sofort Zertifikate aus, die klaren technischen Anforderungen entsprechen und auf die sich Hersteller ebenso wie Endverbraucher beziehen können (siehe auch Beitrag "Neu: Zertifikat Einbruchhemmung für Garagentore" vom 31.1.2008).


Einbruchhemmende Wirkung haben technische Vorrichtungen wie beispielsweise die automatische Torverriegelung in der Antriebsschiene des Herstellers Hörmann.

Hörmann hat seine Garagentortypen LPU 40 mit Antrieb und EPU 40 mit Antrieb (doppelwandig mit Stahllamellen) sowie LTH 40 mit Antrieb (mit Torgliedern aus Massivholz) diesen Prüfungen erfolgreich unterzogen und die entsprechenden Zertifizierungen mit der Bezeichnung Geprüfte Einbruchhemmung der TÜV Nord Cert GmbH erhalten. Ausgenommen sind Garagentore mit Schlupftür.

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