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"Honorarurteil des Jahres 2007": Zusatzhonorar bei Planungs- und Bauzeitverzögerung

(13.1.2008) Architekten und Ingenieure haben 2007 ein Instrument erhalten, um einen der größten Ertragskiller im Planungsbüro, nämlich den Mehraufwand bei verlängerten Bau- und Ausführungszeiten, wirksam entgegenzutreten. Ein Zusatzhonorar für Planungs- und Bauzeitverzögerungen ist ab sofort nämlich wesentlich leichter durchsetzbar. Dies ist das Resultat eines Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 10. Mai 2007 (Az: VII ZR 288/05), das für den "Wirtschaftsdienst Ingenieure & Architekten" das "Honorarurteil des Jahres 2007" darstellt.

Die Kernaussagen des BGH lauten wie folgt: Architekten und Ingenieure haben Anspruch auf ein Zusatzhonorar, wenn ...

  • die Bauzeitverzögerung nicht das Verschulden des Planer ist,
  • im Planungsvertrag eine konkrete Vereinbarung zum Ausführungstermin getroffen, und dieser Termin über eine bestimmte Karenzzeit hinaus überschritten wurde und
  • eine grundsätzliche Vereinbarung über Zusatzvergütung bei Bauzeitverzögerung vorliegt.

Ist im Vertrag nicht geregelt, wie sich das Zusatzhonorar bemisst, können Planer die Personalaufwendungen abrechnen. Noch besser ist es aber, so der "Wirtschaftsdienst Ingenieure & Architekten", wenn Architekten und Ingenieure im Planungsvertrag regeln, wie sich das Zusatzhonorar konkret bemisst. In Frage kommen ...

  • eine Orientierung am Grundhonorar für die Leistungsphase 8, das im Vertrag vereinbart ist, oder
  • die Vereinbarung eines bestimmten Betrag je Verzögerungsmonat.

Kostenlosen Sonderdruck abrufen: Um das BGH-Urteil optimal nutzen zu können, macht der "Wirtschaftsdienst Ingenieure & Architekten" Architekten und Ingenieuren ein exklusives Angebot: Interessenten, die beim Verlag online bis zum 1. März ein kostenloses Probeexemplar des "Wirtschaftsdienst Ingenieure & Architekten" ordern, können zusätzlich kostenlos eine PDF-Datei mit einem 10-seitigen Sonderdruck "Zusatzhonorar für Bauzeitverzögerung - So nutzen Architekten und Ingenieure die aktuelle BGH-Rechtsprechung" (mit Musterberechnungen und Vertragsmustervorschlägen) online abrufen. Diese Möglichkeit gibt es unter: iww.de/info.cfm?wkz=459908.

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