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Wenn Bank Hypothekenkunden Gutachtertermine aufdrängt

(24.12.2007) Hypothekenkunden einer internationalen Bank werden derzeit mit nicht bestellten Gutachterterminen verunsichert. Die Bank drängt ihnen Termine unter dem Vorwand bankaufsichtsrechtlicher Vorschriften auf. Betroffene braucht das nicht zu nicht interessieren - sie müssen einer Besichtigung nicht zustimmen.

"Dass eine Bank sogar bei unauffälligen Kunden, die ihre Verpflichtungen immer pünktlich erfüllen, eine Innenbesichtigung durchführen will, ist besonders dreist", moniert Niels Nauhauser, Baufinanzierungsexperte bei der Verbraucherzentrale Baden-Würtemberg. Er empfiehlt derartig Bedrängten, gelassen zu bleiben. Denn solange sie ihre Raten pünktlich bezahlen, hat die Bank keinerlei rechtlichen Anspruch auf derartige Überprüfungen. Wer den unerwünschten Besichtigungstermin ablehnt, braucht deswegen auch keine Kündigung des Hypothekendarlehens zu befürchten.

Im Falle einer Neufinanzierung hingegen kann die Bank durchaus ein Kreditangebot von einer Besichtigung der Immobilie abhängig machen. Allerdings darf sie die Kosten für ein solches Wertgutachten nicht dem Kunden in Rechnung stellen. Das hat das Landgericht Stuttgart gegen die Bausparkasse Wüstenrot entschieden (Aktenzeichen: 20 O 9/07). Kunden, die ihrer Bank eine Wertermittlungsgebühr bezahlt haben, können sie nach diesem Urteil zurückverlangen.

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