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Neues Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien im Wärmemarkt 2008

(16.12.2007) Ab dem Jahr 2008 wird die Förderung für erneuerbare Energien im Wärmemarkt mit neuen Schwerpunkten fortgesetzt. Für das Markanreizprogramm (MAP) stehen bis zu 350 Millionen Euro zur Verfügung. Das sind deutlich mehr als in den Jahren zuvor. Als Teil des integrierten Energie- und Klimaprogramms der Bundesregierung hat das Bundesumweltministerium eine neue Förderrichtlinie für das Marktanreizprogramm erlassen, die unbefristet ab 2008 gelten soll. Ab 2009 stehen für das Programm bis zu 500 Millionen Euro zur Verfügung. Die Mittelaufstockung erfolgt aus Erlösen durch die Versteigerung von Emissionszertifikaten.


Bild aus dem Beitrag "Wie funktioniert eine Wärmepumpe?"

Auch künftig werden Solarkollektoren und Biomasseheizkessel mit Investitionszuschüssen gefördert. Neu an der zukünftigen Förderung ist ein Bonusssystem, das für deutlich höhere Förderbeträge sorgen kann. Wer Solarkollektoren und Biomassekessel besonders energieeffizient einsetzt oder erneuerbare Energien miteinander kombiniert, wird zusätzlich mit einem Bonus belohnt. Besonders innovative Anlagen, zum Beispiel große Solarkollektor-Anlagen oder Biomassekessel mit hochwirksamen Staubfiltern, profitieren zusätzlich von der Innovationsförderung.

nun auch Wärmepumpen

Ebenfalls neu eingeführt wurden Zuschüsse für effiziente Wärmepumpen. Die Förderkonditionen treten für private Antragsteller unmittelbar im Januar 2008 in Kraft. Laut einer Pressemitteilung von Stiebel Eltron sollen im Neubau Wärmepumpen für die Warmwasserbereitung und die Bereitstellung des Heizwärmebedarfs mit Jahresarbeitszahlen (JAZ) von ...

  • 3,5 bei Luft/Wasser-Wärmepumpen beziehungsweise
  • 4,0 bei Sole/Wasser- und Wasser-Wärmepumpen

... gefördert werden. Im Rahmen einer Modernisierung schreibt die Richtlinie Werte zwischen ...

  • 3,3 (Luft/Wasser) und
  • 3,7 (Sole/Wasser und Wasser/Wasser) vor.

Gerade im Bereich der Bestandgebäude habe die Bundesregierung nach Ansicht von Stiebel Eltron eine große Chance zur weiteren CO₂-Reduzierung verpasst. Luft/Wasser-Wärmepumpen können auf Grund der unterschiedlichen Klimazonen in den meisten Teilen Deutschlands die geforderte Jahresarbeitszahl von 3,3 nur in Verbindung mit einer Fußbodenheizung oder einem Heizsystem mit geringer Vorlauftemperatur erreichen. Bereits mit einer JAZ von 3,0 hätte auch dieses große Potential zur Reduzierung der CO₂-Emissionen leicht erschlossen werden können (siehe auch Beiträge "Stiftung Warentest: Optimale Energiebilanz bei Wärmepumpen nur mit Flächenheizungen" vom 27.9.2007 und "(Hochtemperatur)Wärmepumpe bei der Heizungsmodernisierung" vom 13.6.2007).

Wie viel Geld gibt's als Förderung?

Bei Neubauten liegt die Förderung für Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen bei 10 Euro pro Quadratmeter. Die Förderung beträgt bei Wohngebäuden höchstens 2.000 Euro je Wohneinheit. Bei mehr als zwei Wohneinheiten sind zehn Prozent der nachgewiesenen Netto-Investition erhältlich. Luft/Wasser-Wärmepumpen werden im Neubau mit fünf Euro pro Quadratmeter und maximal 850 Euro gefördert. Bei mehr als zwei Wohneinheiten ist die Förderung auf acht Prozent der Netto-Investition begrenzt.

Im Bestand gibt es Zuschüsse aus dem Marktanreizprogramm für Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen von 20 Euro/m² – bis maximal 3.000 Euro. Bei mehr als zwei Wohneinheiten sind 15 Prozent der Netto-Investition ansetzbar. Für Luft/Wasser-Wärmepumpen gibt es Zuschüsse von zehn Euro/m², bis maximal 1.500 Euro. Bei mehr als zwei Wohneinheiten sind zehn Prozent der nachgewiesenen Netto-Investition förderungswürdig (Stand 5.12.2007; siehe auch "Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt" im PDF-Format).

Wer bestimmt die Jahresarbeitszahl?

Die Jahresarbeitszahl einer Wärmepumpe wird durch eine Fachunternehmererklärung des einbauenden Fachbetriebes bescheinigt. Die Fördermittel können erst nach dem Einbau der Wärmepumpe geltend gemacht werden. Die Antragsformulare sind beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhältlich.

Auch gewerbliche Investitionen sollen gefördert werden

Darüber hinaus wird die Förderung gewerblicher Investitionen ab dem nächsten Jahr deutlich ausgebaut. Eine Antragstellung über die KfW ist aber erst nach erfolgter Notifizierung der neuen Richtlinie bei der EU im Laufe des ersten Quartals 2008 möglich. Gefördert werden sollen ...

  • große Biomasse-Anlagen,
  • große solarthermische Anlagen,
  • Nahwärmenetze und
  • Tiefengeothermie-Anlagen.

Neu ab 2008 ist zudem die Förderung von großen Wärmespeichern, Anlagen zur Aufbereitung von Biogas auf Erdgasqualität und Biogasleitungen.

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