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Die oberste Geschossdecke - vielfach das unbeachtete, ungedämmte Bauteil

(12.12.2007) Obwohl die Energieeinsparverordnung (EnEV) schon länger vorliegt, gibt es immer noch Anforderungen oder Vorgaben, die in vielen Fällen nicht erfüllt werden bzw. worden sind. Dazu gehört unter anderem die ausreichende Dämmung von obersten Geschossdecken von Mietobjekten mit ungenutztem und ungedämmtem Dachraum. Der Stichtag zur Erfüllung dieser Auflage war der 31.12.2006 (siehe auch Beitrag "EnEV: Neue Verpflichtungen für Hausbesitzer ab 31.12.2006 vom 10.12.2006). Bis zu diesem Zeitpunkt hatten die Besitzer solcher Immobilien die Gelegenheit, die Dämmung entsprechend anzupassen. Seit dem 1. Januar 2007 ist die ausreichende Dämmung der oberen Geschossdecke zwingend vorgeschrieben und bei Nichterfüllung mit ein Grund zur Mietminderung seitens der Mieter.


Im Zuge einer solchen Dämmung müssen auch Durchdringungen wie Kamine, Rohrleitungen oder haustechnische Leitungen mit eingebunden werden. Ebenso gilt es bei der Verlegung der Wärmedämmung, den Anschluss an Fußpfetten oder Drempel wärmebrückenfrei auszubilden. Glaswolledämmstoffe beispielsweise sind auf Grund der hohen Flexibilität dafür gut geeignet. In den meisten Fällen erfolgt die Dämmung durch Verlegung auf der Geschossdecke, in einigen Fällen zwischen Lagerhölzern, deren Höhe der Dämmstoffdicke entspricht und auf denen Laufbohlen u. ä. verlegt werden können. Bewährt hierfür hat sich beispielsweise der URSA Dämmfilz DF 40 h der URSA Deutschland GmbH.

Dämmfilz lässt sich sehr gut von oben auf oder in zu dämmende Flächen oder Konstruktionen einbringen. Dank seinem Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit (k) von 0,040 W/(mK) schützt er vor Wärmeverlusten im Winter und Überhitzung im Sommer. Dabei ist der diffusionsoffene und unkaschierte Dämmfilz auch im Dachinnenraum dauerhaft gegen Feuchte zu schützen! Bei einer Breite von 1.200 mm wird der Dämmfilz von URSA in Dicken von 60 mm bis 240 mm angeboten. Er lässt sich sowohl zur Dämmung auf der Geschossdecke (z.B. bei Holzbalkendecken) als auch auf abgehangenen Decken einsetzen.

Neben der guten Wärmedämmung steht der Dämmfilz für hohen Schallschutz und vorbeugenden baulichen Brandschutz. URSA Dämmfilze sind der Euro-Klasse A1 - sprich: nichtbrennbar - nach DIN EN 13501-1 zugeordnet.

Übrigens: Die URSA ist Mitglied in der Gütegemeinschaft Mineralwolle e.V.. Alle URSA Glaswolledämmstoffe sind Träger des RAL-Gütezeichens "Erzeugnisse aus Mineralwolle". Damit wird bescheinigt, dass sie gesundheitlich unbedenklich zu verarbeiten, von hoher Qualität, nachhaltig umweltschonend und besonders wirtschaftlich sind.

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