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Vermietung von Wasseruhren und Wärmezählern


Allmess MietService-Logo

(26.10.2007) Von der Wohnungswirtschaft wird die Anmietung von Geräten zur Messung des Wasser- und Wärmeverbrauchs seit geraumer Zeit verstärkt gefordert. Ein Grund: Die Heizkostenverordnung (HeizkostenV) gestattet die direkte Weitergabe der Kosten für die Messgeräte nur im Jahr der Anschaffung an die Mieter. Für Immobilienbesitzer fällt so kein zusätzlicher Finanzierungsaufwand an. Deshalb werden bereits 70 Prozent aller Wasser- und Wärmezähler heute in Deutschland vermietet. Auch das Oldenburger Unternehmen Allmess bietet seine Produkte seit dem Jahr 2000 nicht mehr nur zum Verkauf, sondern auch zur Miete an. Dieser Service treffe sowohl beim Endkunden als auch bei Installateuren auf eine überaus positive Resonanz, erklärte das Unternehmen am Rande der SHKG in Leipzig.

Das Prinzip: Die örtlichen Fachhandwerksbetriebe bieten ihren Kunden die benötigten Allmess-Zähler zur Miete an und kalkulieren die für Geräte, Eichgebühr und Montage anfallenden Kosten. Den Mietvertrag für die Zähler schließt der Immobilienbesitzer allerdings mit Allmess direkt ab. Die Lieferung erfolgt wie üblich über den Sanitär- und Heizungsfachgroßhandel an den Installateur, der dann die Montage durchführt. Nach Abschluss der Arbeiten erstattet Allmess seinem Fachhandwerkspartner nach Vorlage der vollständig ausgefüllten Montage- und Übergabeprotokolle innerhalb von 14 Tage den Rechnungsbetrag. Als direkter Vertragspartner des Gebäudeeigentümers übernimmt Allmess die komplette Finanzierung über die übliche Vertragslaufzeit von fünf Jahren.

im 5-Jahres-Rhythmus

Zur Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Eichfrist der Messgeräte kommt der Installateur regelmäßig auf vertraglicher Basis ins Haus. Vermietete Wasser- und Wärmezähler werden mit Ablauf der Vertragslaufzeit alle fünf Jahre termingerecht und fachmännisch ausgetauscht und die MietService-Verträge verlängern sich in der Regel automatisch um weitere fünf Jahre. Dieser Service, der dem Fachhandwerker regelmäßigen Zutritt zu den Gebäuden gewährleistet, beinhaltet immer auch die Möglichkeit der Akquisition von Folgeaufträgen und der aktiven Kundenbindung.


nach dem Messkapselbetrieb arbeitende Kompaktwärmezähler Integral-MK MaXX

Generell soll auch für bereits montierte Allmess-Zähler problemlos rückwirkend einen Mietvertrag abgeschlossen werden können.

Argumente für Gebäudeeigentümer

Die Miete von Wasser- oder Wärmezählern entwickelt sich für viele Immobilienbesitzer immer mehr zur sinnvollen Alternative. Verschiedene Argumente sprechen für diesen verbraucherfreundlichen Service. So kann der Gebäudeeigentümer die anfallenden Kosten über die jährliche Heiz- und Wasserkostenabrechnung komplett auf seine Wohnungsmieter umlegen. Ein Vorteil, der für sich spricht, denn er selbst hat dabei keinerlei Finanzierungsaufwand. Zudem müssen die Anschaffungskosten für die Geräte nicht im Voraus in die Wohnungsmieten einkalkuliert werden. Darüber hinaus gewährleistet Allmess über die volle Laufzeit des Mietvertrages eine Werksgarantie für die angemieteten Geräte. Fachgerechte Installation der Zähler durch das ortsansässige Fachhandwerk, kompetenter Montage- und Beratungsservice und termingerechter Eichaustausch sollen dem Endkunden zudem stets die Sicherheit geben, Geräte zu erhalten, die dem neuesten Stand der Technik entsprechen.

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