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Nach der EnEV-Novelle ist vor der EnEV-Novelle

  • Klimapaket bringt Tempo in die Weiterentwicklung der EnEV

(16.10.2007) Am 1. Oktober 2007 ist die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft getreten - siehe auch Beitrag "Am 1.10. ging's los: Wer braucht welchen Energieausweis und ab wann?". Doch die nächste Novellierung ist schon in Sichtweite. Sie soll laut Gebäude-Energieberater (Gentner Verlag) verschärfte Höchstwerte für die energetische Qualität von Gebäuden und einen gestärkten Vollzug bringen.

Die Regierung hat am 23. und 24. August bei der Kabinettsklausur in Meseberg "Eckpunkte für ein integriertes Energie- und Klimaprogramm" vereinbart. Die konkreten Inhalte sollen laut Aussage von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel bereits bis Anfang Dezember ausgestaltet sein: "Wir wollen, dass die Einzelpunkte als Gesetzespaket noch vor der Klimaschutzkonferenz auf Bali vom Kabinett beschlossen und in den Bundestag eingebracht werden."

Das Eckpunkte-Papier beinhaltet auch Aussagen zur Energieeinsparverordnung. Danach entspricht der energetische Standard von Gebäuden, der in der Energieeinsparverordnung (EnEV) vorgeschrieben ist, nicht mehr dem Stand der Technik. Ziel ist es, die energetischen Anforderungen an Gebäude in Stufen dem Stand der Technik und der Energiepreisentwicklung anzupassen. Ab dem Jahr 2020 soll die Wärmeversorgung von Neubauten möglichst weitgehend unabhängig von fossilen Energieträgern sein. Deshalb sollen die Anforderungen einer EnEV-Novelle in 2008/2009 um durchschnittlich 30 Prozent verschärft werden, bis 2012 nochmals um dieselbe Größenordnung.

Offensichtlich ist es auch bis zur Regierung vorgedrungen, dass die konsequente Umsetzung der EnEV zu wünschen übrig lässt. Denn als weitere Maßnahmen sind aufgeführt: "Stärkung des Vollzugs durch Intensivierung privater Nachweispflichten (z.B. Fachunternehmerbescheinigungen). Die Einführung einheitlicher Bußgeldvorschriften für Neu- und Altbauanforderungen wird angestrebt."

"Die EnEV 2007 ist ein Verordnungsstand für kurze Zeit", so kommentierte Horst-P. Schettler-Köhler, Referatsleiter im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR), die derzeitigen Entwicklungen bei einer Tagung der Vereinigung der deutschen Zentralheizungswirtschaft e.V. (VdZ). Durch den Bericht des Weltklimarates und das Klimapaket der Bundesregierung werde die EnEV 2007 schon früher abgelöst, als das zunächst geplant war.

Dabei sollen nicht nur die energetischen Anforderungen bei Neubau- und Bestandsmaßnahmen verschärft, sondern auch Nachrüstungsverpflichtungen bei Anlagen und Gebäuden ausgeweitet werden. Derzeit lässt das BBR für das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung verschiedene Voruntersuchungen für die nächste EnEV-Novelle durchführen. Untersucht wird z.B. die Wirtschaftlichkeit für das künftige Anforderungsniveau und messtechnische Verfahren zur Heizungsinspektion. Außerdem wird ein Normteil bzw. Beiblatt zur DIN V 18599 für Wohngebäude konzipiert.

effizienz.forum in Stuttgart

Mehr zur Weiterentwicklung der EnEV verspricht das effizienz.forum am 8./9. November im Rahmen des Vortrages "Energieeinsparverordnung 2007, 2008, 2009: Die nächste Novellierung wirft ihre Schatten voraus".

Weitere Themen der Kongressmesse für energieeffizientes Planen, Bauen und Sanieren:

  • Energieeffizienz und erneuerbare Energien - Schlüssel zum Klimaschutz
  • Motive für energiesparende Sanierungsmaßnahmen - Was hemmt, was motiviert Bauherrn?
  • Energie- und Kosteneffizienz von energiesparenden Modernisierungsmaßnahmen - Was rechnet sich wann?
  • Praxisbeispiel Faktor 10 - So bringt man Bestandsgebäude auf ein Zehntel des Energiebedarfs
  • Energiekonzept für ein bestehendes Verwaltungsgebäude - Was sollte genutzt, was ausgetauscht werden?
  • Energieagenturen und Energieberater - Kooperation statt Konkurrenz- Networking am Beispiel der eza!
  • Das Vor-Ort-Beratungsprogramm des BAFA - Was Sie schon immer über die Abwicklung wissen wollten
  • Expertengespräch KfW-Programme-Tipps und Ratschläge, die nicht in den Merkblättern stehen
  • Expertengespräch Haftung: Antworten zu Rechtsfragen rund um die EnEV

siehe auch für weitere Informationen:

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