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VDI 6017: Aufzüge im Brandfall weiter betreiben

(12.9.2007) In der Richtlinie VDI 6017 Blatt 2 wird aufgezeigt, unter welchen Voraussetzungen und aktuellen Bedingungen die Betriebszeiten eines Aufzuges über den Zeitpunkt der Branddetektierung verlängert werden können.

Gemäß Bauordnungsrecht und gesetzlichen Arbeitsschutzbestimmungen sowie den aufzugsspezifischen Errichtungs- und Betreibernormen dürfen Aufzüge im Brandfall nicht benutzt werden. Darauf weisen Hinweisschilder mit der Beschriftung "Aufzug im Brandfall nicht benutzen” im oder am Zugang zum Aufzug hin. Die ständige Weiterentwicklung hinsichtlich Technik und Organisation beim sicherheitstechnischen Gebäudemanagement eröffnet aber Möglichkeiten, Aufzüge bei unkritischen Brandereignissen im Betrieb zu halten, ohne die Gebäudeinsassen und Aufzugsnutzer zu gefährden. Diese Möglichkeiten nach dem Stand der Technik werden bisher nicht regelmäßig ausgenutzt.

Gedacht für ...

  • Bauherren und Betreiber,
  • Planer, Errichter, Fachunternehmen für die Instandhaltung und Prüfstellen,
  • Aufsichtsbehörden des Bundes, der Länder und Kommunen sowie
  • Feuerwehren

.... zeigt die Richtlinie die technischen Möglichkeiten sowie die baulichen und informationstechnischen Voraussetzungen auf, um den Aufzug bei einem unkritischen Brandereignis weiter sicher zu betreiben.

Herausgeber der Richtlinie VDI 6017 Blatt 2 ist die VDI-Gesellschaft Technische Gebäudeausrüstung. Die Richtlinie ist ab dem 1.10.2007 zum Preis von 27,40 Euro beim Beuth Verlag in Berlin erhältlich (vor dem 1.10. kann man sich vormerken lassen).

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