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Fördermöglichkeiten für Solare Großanlagen (SGA) in Deutschland

(22.6.2007; Intersolar-Bericht) Seit April 2007 haben sich die Förderrichtlinien für SGA wesentlich verbessert. SGA sind entweder beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder bei der KfW (Förderbank der deutschen Wirtschaft) förderfähig. Die Abgrenzung erfolgt über die Größe der Anlage:

Solare Großanlagen mit einer Bruttokollektorfläche zwischen 20 und 40 m² können entweder die Basisförderung oder - sofern zusätzliche Anforderungen erfüllt sind - den Innovationsbonus erhalten.

Die Basisförderung für Warmwasserbereitungsanlagen bis 40 m² beträgt 40 Euro/m², mindestens jedoch 275 Euro. Für die kombinierte Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung, für die Bereitstellung von Prozesswärme und für solare Kühlung bis 40 m² beträgt die Basisförderung 70 Euro/m².

Der Innovationsbonus kann bei großen solarthermischen Anlagen auf Wohngebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten oder bei Nichtwohngebäuden mit mindestens 500 m² Nutzfläche bis zum Dreifachen der Basisförderung betragen. Bis zum Doppelten der Basisförderung wird bei SGA zur Bereitstellung von Prozesswärme und zur solaren Kühlung gewährt. Eine SGA vom Typ Aqua wird stets den Innovationsbonus beanspruchen können, da sie sich vom konventionellen Stand der Technik weit abhebt.

Fördervoraussetzung für den Innovationsbonus ist, dass vor der Antragsstellung beim BAFA kein Liefer- und Leistungsvertrag abgeschlossen wurde. Sonst kann höchstens im Rahmen der Basisförderung gefördert werden. Gleiches gilt bei SGA zur Bereitstellung von Prozesswärme und zur solaren Kälteerzeugung.

Die KFW-Förderung besteht insbesondere aus zinsgünstigen Krediten und Tilgungszuschüssen von bis zu 30% der Investitionskosten. Sonderförderungen sind für SGAs ab 100 m² möglich. Sie sind beim Forschungszentrum Jülich zu beantragen - siehe: solarthermie2000plus.de. Gefördert werden die Planung, Errichtung und Erprobung von Pilot- und Demonstrationsanlagen sowie die Begleitforschung. Im Rahmen der Begleitforschung können bei erkennbarem Bedarf und Nutzen zusätzlich zu den technischen Vorhaben gefördert werden:

  • Instrumente zum Energy-Contracting
  • Bearbeitung rechtlicher Probleme
  • Entwicklung von Entscheidungshilfen für die Investition sowie
  • Vermittlung der Ergebnisse an die Akteure.

Die Projektförderung erfolgt auf dem Wege der Zuwendung nach Einzelbewilligung in Form eines nicht zurückzuzahlenden Zuschusses. Sie wird im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt. Ein Rechtsanspruch besteht darauf nicht. Die Höhe der Fördermittel ist für Pilot- und Demonstrationsvorhaben begrenzt und beträgt für die Solaranlagen in der Regel 30 - 50%. Sie kann im Einzelfall auch darüber liegen. Die Mess-, Daten- und Anzeigetechnik wird zu 100% gefördert, wobei die sich daraus ergebende gemittelte Förderquote des Zuschusses für Solaranlage und Messtechnik in der Regel 50% nicht überschreiten darf.


Kollektorfeld und Solarpuffer heizen Industrieprozesse mit Temperaturen von 50 bis 150°C vor. Dabei bildet der Rücklauf des jeweils heißeren Prozesses teilweise den Vorlauf des nächstkälteren. Dann erst erfolgt bei Bedarf die konventionelle Nachheizung, z.B. mit Dampf (Bild: Paradigma Energie- und Umwelttechnik).

Die möglicherweise aktuell interessanteste Förderung von solaren Großanlagen mit bis zu 300 Euro/m² für Prozesswärmegewinnung mit Vakuum-Röhrenkollektoren und bis zu 200 Euro/m² für Warmwasser- und Heizungsanlagen verspricht NRW - siehe: progres.nrw.de.

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