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Nebenkosten bei Hauskauf und -unterhaltung

(1.4.2007) „Mit der Bezahlung des Festpreises ist der Hauskauf noch lange nicht erledigt!“ Thomas Penningh, Vorsitzender des Verbands Privater Bauherren (VPB), erinnert: „Wer ein Haus kauft, der muss neben der reinen Kaufsumme mit weiteren, teils erheblichen Neben- und vor allem Folgekosten rechnen.“ Sowohl die anfangs recht erheblichen Nebenkosten, wie auch die später über Jahrzehnte anfallenden Folgekosten können erheblich sind und sollten unbedingt ins Budget einkalkuliert werden.

Beurkundung

Als Nebenkosten beim Immobilienkauf fallen u.a. die Gebühren für die Beurkundung des Kaufvertrags beim Notar an. Die sind in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und richten sich nach dem Wert der Immobilie - bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro beispielsweise addieren sie sich auf rund 1.200 Euro, inklusive Mehrwertsteuer.

... plus Grunderwerbssteuer und Grundbuch

Ist der Kaufvertrag beim Notar abgeschlossen, meldet sich das Finanzamt: Die Grunderwerbssteuer liegt zurzeit bei 3,5% des Immobilienkaufpreises, im Falle des 300.000 Euro teuren Beispielhauses also bei rund 10.500 Euro. „Diese Schuld muss umgehend bezahlt werden“, betont Penningh, „denn erst wenn die Grunderwerbssteuer bezahlt ist, stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die das Grundbuchamt benötigt, um den neuen Eigentümer ins Grundbuch eintragen zu können.“ Auch diese Eintragung kostet Gebühren: Gut 500 Euro werden in diesem Falle in Rechnung gestellt.

... plus Maklergebühren

Hinzu kommen möglicherweise noch Maklergebühren: Wer beim Erwerb von Haus, Wohnung oder Grundstück die Dienste eines Maklers in Anspruch genommen hat, der muss grundsätzlich direkt nach der Protokollierung beim Notar die fällige Maklergebühr bezahlen. Sie beträgt, je nach Region, im Mittel zwischen vier und sechs Prozent des Kaufpreises.

... plus Finanzierungskosten

Finanziert werden Häuser und Eigentumswohnungen in der Regel über Darlehen und Bausparverträge. Die jeweiligen Kreditinstitute lassen sich dafür im Grundbuch eine so genannte Grundschuld eintragen; so sichert sich die Bank den Zugriff auf die Immobilie, falls der neue Besitzer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Kreditinstitute lassen sich im Übrigen nicht nur ihre Darlehen verzinsen, sie verlangen außerdem Bearbeitungsgebühren - manche bis zu einem Prozent der Darlehenssumme.

... plus Grundsteuer, kommunale Steuern und Gebühren

Kaum ist die neue Immobilie bezogen, flattern erste Abgabenbescheide ins Haus - u.a. die Grundsteuer (nicht zu verwechseln mit der oben erwähnten Grunderwerbssteuer). Bei der Grundsteuer handelt es sich um eine Abgabe, die Städte und Gemeinden von jedem Hauseigentümer erheben. Mit dieser kommunalen Steuer ziehen sie in der Regel auch Wasser- und Abwassergeld ein, ebenso Niederschlagsgebühren für versiegelte Flächen. Hinzu kommen Grundgebühren für Gas, Strom, Müll. Alles in allem summiert sich der reine Unterhalt eines Hauses zu einer erstaunlichen Summe, die neben Zins- und Tilgung des Darlehens zusätzlich aufläuft.

same procedure as every year ...

Für ein übliches Reihenhaus, etwa im Rhein-Main-Gebiet, ergeben sich allein an unausweichlichen Grundsteuern und Gebühren gut 1.700 Euro im Jahr. Hinzu kommen die individuellen Strom- und Heizkosten, Müll- und Kehrgebühren für den vorgeschriebenen Schornsteinfegerbesuch. Selbstverständliche Dinge wie Telefon- oder Kabelanschluss noch gar nicht eingerechnet.

Versicherungen nicht vergessen!

"Ganz wichtig sind auch die Versicherungen", weiß Bausachverständiger Penningh. Der VPB empfiehlt Hausbesitzern unbedingt ...

  • eine Wohngebäudeversicherung sowie
  • eine Haus- und Grundstücksbesitzer-Haftpflicht-Versicherung.

Instandhaltungsrücklage!?

„Oft vergessen die neuen Eigentümer auch die Instandhaltungsrücklage. Die ist auch beim Neubau sinnvoll.“ Aktuell empfiehlt der Verbraucherschutzverband, rund einen Euro pro Quadratmeter Wohnfläche pro Monat als Polster für Reparaturen und Modernisierungen zurückzulegen.

VPB-Bauherren-Ratgeber "Nebenkosten bei Hauskauf und –unterhaltung"

... kann ab sofort kostenlos unter vpb.de (Stichworte "Services" > "Kostenlose Angebote") im Internet heruntergeladen werden (alternativer Download).

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